An jenem Tag Mitte Januar 2016 gebar die junge Schweizerin im Badezimmer der elterlichen Wohnung ein Mädchen in einen Plastikeimer hinein. Laut Staatsanwalt band sie bloss die Nabelschnur ab und durchtrennte sie, kümmerte sich sonst aber nicht um das Neugeborene. Wie sich später herausstellte, lebte das Baby, litt aber an einer Lungenentzündung.
Die Beschuldigte liess das Kind im Eimer liegen, deckte es mit Kleidern und Wäschestücken zu und stellte den Kübel in ihrem Zimmer in den Kleiderschrank. Das Neugeborene starb laut Anklageschrift frühestens nach zwanzig Minuten, vermutlich aber nach mehreren Stunden. Indem sie nichts für das Kind tat, habe sie dessen Tod «zumindest billigend in Kauf genommen".
Damit hat sie sich laut Staatsanwalt der Kindstötung schuldig gemacht. Diese ist ein besonders privilegierter Straftatbestand, da angenommen wird, die Gebärende handle unter dem Einfluss der Geburt in einem Ausnahmezustand. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. (SDA)