Der verurteilte Vergewaltiger Fabrice Anthamatten (42) musste sich gestern in Genf ein weiteres Mal vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Schweizer Anklage wegen Mordes, Freiheitsberaubung, Diebstahl und sexueller Nötigung erhoben. Der Häftling tötete im Jahr 2013 die Genfer Sozialtherapeutin Adeline Morel (†34). Danach setzte er sich nach Polen ab (BLICK berichtete).
Während eines begleiteten Freiganges
Der schweizerisch-französische Doppelbürger Anthamatten sass wegen zwei Vergewaltigungen eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren ab und wurde im Zentrum «La Pâquerette» behandelt, einer auf Resozialisierung spezialisierten Abteilung der Genfer Anstalt Champ-Dollon.
Zum Tötungsdelikt kam es während eines begleiteten Freigangs, bei dem der Häftling eine Reittherapie hätte besuchen sollen. Im Reitzentrum kamen am 12. September 2013 aber weder Anthamatten noch Morel an.
Adeline wurde am Folgetag an einen Baum gefesselt in einem Waldstück nahe des Reitzentrums aufgefunden, die Kehle war durchgeschnitten. Anthamatten flüchtete mit dem beim Freigang benutzten Dienstwagen. Die Fahndung dauerte drei Tage.
Er kaufte sich ein Messer und schnitt ihr damit die Kehle durch
Schliesslich wurde der 42-Jährige an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet. Dabei wurde auch die Tatwaffe sichergestellt. Es handelt sich um ein Messer, das er sich während des Freigangs in einem Waffengeschäft kaufen durfte. Er hatte es für die Pflege von Pferdehufen beantragt.
In Polen wollte der Geflüchtete laut der letzte Woche veröffentlichten Anklageschrift eine Ex-Freundin ausfindig machen, die ihn vor Jahren verlassen hatte. Zum Glück konnte er sie nicht finden, denn laut Anklage plante er, die Frau lebendig zu begraben.
Adeline glich seiner Ex-Freundin
Adeline soll er zu seinem Opfer auserkoren haben, weil die Therapeutin seiner früheren polnischen Freundin glich. Den Mord und die Flucht soll der Angeklagte ab dem Zeitpunkt seiner Unterbringung im Resozialisierungszentrum «La Pâquerette» im Sommer 2012 während Monaten minutiös vorbereitet haben. Unter anderem liess er sich unter einem Vorwand Geld für die Flucht vorschiessen und suchte im Internet nach einem passenden Messer.
Der Fall Adeline sorgte in der gesamten Schweiz für Empörung. Der Angeklagte muss sich vor Gericht wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls verantworten. Ihm droht eine Verwahrung. Der Prozess dauert voraussichtlich zwei Wochen. (SDA/stj)