Der Berner Boris H.* (50), der seine Ehefrau Viola H.* (†54) getötet haben soll, steht seit heute vor dem Regionalgericht Bern. Im März 2021 soll der Informatiker seine Ehefrau mit einem Medikament vergiftet haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von über 18 Jahren. Der Angeklagte habe seine Frau mit einem «teuflischen Plan» ermordet.
Boris H., Ex-CEO eines IT-Unternehmens, habe seine langjährige Ehefrau möglichst konfliktfrei und unauffällig aus dem Weg räumen wollen, um für eine neue Liebe frei zu sein, kam der Staatsanwalt zum Schluss. Der introvertierte Mann habe sich über Tötungsmöglichkeiten mit Medikamenten im Internet informiert. Er habe seiner Frau heimlich eine tödliche Dosis eines Gichtmittels in den Kaffee gemischt. Die Frau sei danach über mehrere Tage qualvoll verstorben.
Teil-Geständnis kurz vor dem Prozess
Zunächst habe der Angeklagte jede Beteiligung abgestritten. Kurz vor dem Prozess habe er nun eine Erklärung abgegeben, wonach er gesteht, seiner Frau das Mittel in den Kaffee gemischt zu haben. Offenbar aber nicht, um sie zu töten, sondern um ihr absichtlich gesundheitliche Beschwerden zuzufügen.
Seine Frau habe immer wieder Besuche wegen unbestimmten gesundheitlichen Beschwerden abgesagt, was ihn genervt habe. So habe er seiner Frau einmal zeigen wollen, was wirkliche Beschwerden seien, las der Staatsanwalt aus der Erklärung vor. Diese Erklärung sei reiner Sarkasmus und lediglich eine Finte, um das Gericht auf eine falsche Fährte zu lenken, betonte der Ankläger. Es gebe keinen Zweifel, dass der Mann seine Frau skrupellos und feige ermordet habe.
Ärzte in die Irre geführt
Als seine Frau mit schweren Symptomen im Spital im Sterben lag, habe er den Ärzten nichts gesagt von dem Medikament, das er ihr in den Kaffee geschüttet hatte. Genau das hätte man aber erwarten können, wenn er ihr hätte helfen wollen. Vielmehr habe der Mann versucht, seine Frau als medikamentenabhängig, suizidal und depressiv darzustellen. Der Angeklagte habe «gelogen, dass sich die Balken biegen», resümierte der Staatsanwalt. Der Tatbestand des Mordes sei daher gegeben.
Das erstinstanzliche Urteil wird für den 19. Januar erwartet. Für den Ex-CEO gilt die Unschuldsvermutung, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt ist. (SDA/noo/jwg)
* Namen geändert
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