Prozess
Immobilien-Pleite: Hauptbeschuldigte verweigern Aussage

Am Dienstag ist in Mels SG die Verhandlung gegen die Verantwortlichen mehrerer Immobilien-Pleiten fortgesetzt worden. Die beiden Hauptbeschuldigten, der ehemalige Verwaltungsratspräsident der Baugenossenschaften sowie ein Zürcher Architekt, verweigerten die Aussage.
Publiziert: 06.11.2018 um 12:53 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2018 um 11:55 Uhr
Am Dienstag wurde in Mels SG die Hauptverhandlung gegen die Verantwortlichen von mehreren Immobilien-Pleiten fortgesetzt. Im Namen der Genossenschaft Bad Rans sollen sie etwa im St. Galler Rheintal zwei Hotels geplant haben, die nie gebaut wurden.
Foto: Keystone-SDA/Nathalie Grand

Seit Montag stehen die Verantwortlichen eines Netzwerks, das in krimineller Absicht Bauprojekte aufgegleist haben soll, vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Die Fälle reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Bei der Wohnbaugenossenschaft Isenbach in Illnau-Effretikon ZH verloren über 500 Anleger ihr Geld. Sie investierten in der Regel zwischen 20'000 und 50'000 Franken in Anteilscheine.

Das Genossenschaftskapital von 20 Millionen Franken ging vollends verloren. Während des Konkurses meldeten sich 210 Gläubiger mit Forderungen von über 43 Millionen Franken.

Die Beschuldigten waren auch in die Planung verschiedener Bauprojekte im St. Galler Rheintal involviert. Im Fall der gescheiterten Genossenschaft Bad Rans, die in Sevelen SG (140 Millionen Franken) und in Buchs SG (20 Millionen Franken) Hotels plante, aber nie baute, sollen sie 6,2 Millionen Franken an Investorengeldern als "Promotionshonorare" eingestrichen haben.

Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein "Verkaufshonorar" von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben. Dieses war nicht von Leistungen abhängig, sondern bloss an den Verkauf geknüpft, was aufgrund der Statuten eine verbotene Gewinnbeteiligung darstellt.

Mehrere Verteidiger hatten zu Prozessbeginn verlangt, die Hauptverhandlung müsse abgebrochen und neu angesetzt werden. Einer der Richter sei befangen. Der betroffene Kreisrichter nahm am Dienstagmorgen zum Vorwurf Stellung: Er sei 2007 in einer Frühphase als Geologe in das Projekt Bad Rans involviert gewesen, sagte er. Alle Honorare seien ausbezahlt worden und er habe zu den in den Prozess involvierten Personen kein persönliches Verhältnis. "Es gibt keinen Grund für Befangenheit", sagte er.

Der Entscheid über den Ausstand des Kreisrichters wird von einem der Verteidiger bei der Anklagekammer angefochten. Auch gegen das nicht gewährte Ausstandsbegehren gegen einen der beiden Staatsanwälte wird bei der Anklagekammer eine Beschwerde eingereicht.

Zur Hauptverhandlung waren sechs der acht Beschuldigten erschienen. Ein Zürcher Unternehmer, der in der Branche einen zweifelhaften Ruf geniesst, soll hauptverantwortlich sein für die Pleite der Wohnbaugenossenschaften.

Der 74-Jährige und ein langjähriger Weggefährte, ein 67-jähriger Zürcher Architekt, verweigerten am Dienstag vor Gericht die Aussage. Ihre Verteidiger hatten bereits am Montag angekündigt, für ihre Mandaten Freisprüche zu beantragen.

Die übrigen vier Beschuldigten, ein Hotelier, eine Buchhalterin, ein Zimmermann und ein Anwalt, waren ebenfalls Verwaltungsräte der Genossenschaften. Ihre Befragung durch den Gerichtsvorsitzenden ist noch im Gang.

Die Beschuldigten stehen wegen Delikten des Insolvenzstrafrechts, wegen Betrugs, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung vor Gericht. Ihnen drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.

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