Prozess
GLP-Präsident will Urteil wegen Amtsgeheimnisverletzung anfechten

GLP-Präsident Martin Bäumle ist vom Bezirksgericht Uster ZH wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt worden. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er heikle Daten zu einem Landverkauf an einen Journalisten weitergegeben hatte. Er will das Urteil anfechten.
Publiziert: 22.06.2016 um 17:27 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 07:21 Uhr

Bäumle, der auch Zürcher Nationalrat ist, wurde zu sechs Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hätte Bäumle die Daten nicht weitergeben dürfen. Bäume will das Urteil weiterziehen, wie er nach dem Prozess erklärte.

Der Berufspolitiker zeigte sich nach der Urteilseröffnung am Mittwoch «doppelt enttäuscht»: über das für ihn unerwartete Urteil und über die materielle Begründung. Er ist nach wie vor überzeugt, «das Richtige um richtigen Zeitpunkt» getan zu haben. Von einem Rücktritt von einem seiner Ämter will er nichts wissen.

Als Mitglied des Stadtrates von Dübendorf (Exekutive) hatte Bäumle im November 2011 einem Redaktor der Zeitung «Anzeiger von Uster» Kopien von Betreibungsregister-Auszügen überlassen. Hintergrund war ein umstrittenes Bauprojekt mit einem 114 Meter hohen Hochhaus.

Die Auszüge belegten, dass das Unternehmen, das den privaten Gestaltungsplan eingereicht hatte, Betreibungen in Millionenhöhe offen hatte. Die schlechte Bonität wurde bekannt, und die Dübendorfer Stimmberechtigten lehnten den Gestaltungsplan an der Urne ab.

Für das Gericht war klar, dass das Dokument, das Bäumle weitergab, dem Amtsgeheimnis unterstand. Ein öffentliches Interesse an der Information habe es nicht gegeben, befand es. Die Auszüge seien «keine verlässliche Quelle für die Solvenz» des Unternehmens gewesen und die Bonität habe auch keine Bedeutung für den Gestaltungsplan gehabt.

Bäumle hätte nach Ansicht des Richters den Journalisten ans Betreibungsamt verweisen sollen. Dieses hätte dann abgeklärt, ob dieser ein «berechtigtes Interesse» an der Auskunft hätte nachweisen können.

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