Prozess
Früherer Radprofi Dill-Bundi in Vevey VD vor Gericht

Seit Montag muss sich der frühere Radprofi Robert Dill-Bundi wegen eines Autounfalls vor Gericht in Vevey VD verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
Publiziert: 14.12.2015 um 16:53 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 03:47 Uhr

Der Gerichtsfall geht auf einen verhängnisvollen Autounfall vom 22. August 2013 in Aigle im Waadtländer Chablais zurück. Dill-Bundi verlor am Steuer das Bewusstsein, worauf sein Auto eine rote Ampel überfuhr und in mehrere andere Fahrzeuge prallte. Sieben Personen wurden verletzt, drei davon erstatteten gegen den früheren Radprofi Anzeige.

Robert Dill-Bundi blickt auf grosse Erfolge, aber auch schwierige Zeiten in seinem Leben zurück. Bei den Sommerspielen von 1980 in Moskau wurde er Olympiasieger in der Einerverfolgung. In den vergangenen 15 Jahren hatte er jedoch mit Krebs zu kämpfen.

So waren mehrere Operationen nötig, um einen Hirntumor zu entfernen. Bereits in den Jahren vor dem Unfall war Dill-Bundi deshalb in manchen Momenten «abwesend» und konnte sich vorübergehend nicht daran erinnern.

Die behandelnde Ärztin im Universitätsspital Lausanne (CHUV) hatte ihm noch sechs Tage vor dem Unfall angeraten, auf das Autofahren zu verzichten, bis er sich einem Test bei einem Neurologen unterzogen habe. Trotz dieser Empfehlung setzte sich Dill-Bundi ans Steuer.

Am Tag des Unfalls war er mit einem Freund unterwegs zu einem Restaurant. Nachdem er das Bewusstsein verloren hatte, war er nicht mehr in der Lage, den Fuss vom Gaspedal zu nehmen, worauf es zum Unfall kam.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte «genau verstanden, dass das Autofahren unter den gegebenen Umständen gefährlich war», und dennoch entschieden, den medizinischen Rat nicht zu befolgen.

Der Staatsanwalt erachtet den Fehler als «bedeutend». Der Angeklagte habe unbedacht ein Risiko für ihn selber und andere Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen und seinen persönlichen Komfort stärker als die Sicherheit gewichtet.

Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb vor dem Regionalgericht des östlichen Waadtlands in Vevey VD eine Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und schwerer Verletzung der Verkehrsregeln.

Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück. Der wie durch ein Wunder geheilte frühere Radprofi wisse, wie wertvoll das Leben sei und hätte nie das Leben von anderen in Gefahr gebracht. Sein Anwalt betonte, dass Dill-Bundi zuvor in schwachen Momenten nie das Bewusstsein verloren habe.

Die Ärztin habe dem Angeklagten nur angeraten, das Autofahren strikt auf das Notwendige zu reduzieren, so die Verteidigung. Der frühere Radprofi, dem «mehr als ein Viertel des Gehirns entfernt wurde», sei bestürzt über den Vorfall. Das Urteil folgt am Dienstag.

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