Prozess
Flüchtlingshelferin Lanz wegen Schleppertätigkeit verurteilt

Die Flüchtlingshelferin und Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz muss laut dem Urteil des Bezirksgerichts Brig eine Busse von 800 Franken und Verfahrenskosten von insgesamt 1400 Franken zahlen. Das Gericht befand Lanz der Förderung der illegalen Einreise für schuldig.
Publiziert: 10.12.2018 um 18:35 Uhr
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Aktualisiert: 10.12.2018 um 17:40 Uhr
Wegen Schleppertätigkeit verurteilt: Die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz, hier bei einer Solidaritätsdemonstration beim Stockalperpalast in Brig vor dem Prozess.
Foto: KEYSTONE/DOMINIC STEINMANN

Das am Freitag gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Bezirksgericht am Montag mitteilte. Das Gericht beurteilte das Vergehen von Lanz als einen leichten Fall.

Es hielt fest, dass der Schlepperartikel im Ausländergesetz auch für Einzelne gelte, die einmalig und aus achtenswerten Gründen einem Ausländer ohne Aufenthaltsrecht die Einreise erleichtern. Zudem gehe das Gericht davon aus, dass die Ausschaffung des afghanischen Asylbewerbers nach Italien zu Recht erfolgt sei.

Auch auf einen aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrund zur Wahrung berechtigter Interessen könne sich Lanz nicht berufen. Im massgeblichen Zeitpunkt habe der Afghane nicht in Lebensgefahr geschwebt. Die medizinische Betreuung und weitere Hilfeleistungen hätten sich auch in Italien organisieren lassen.

Die 72-jährige Anni Lanz stritt die gegen sie gerichteten Vorwürfe in der Gerichtsverhandlung nicht ab. Sie wollte am 24. Februar einen afghanischen Asylbewerber in die Schweiz zurückbringen, der nach Italien ausgeschafft worden war.

Sie wurde bereits per Strafbefehl zu der nun auch vom Briger Gericht gefällten Strafe verurteilt. Sie legte Einspruch ein, weshalb es zur Verhandlung kam. Lanz machte geltend, dass die Hilfe für den Sans-Papiers in Italien unmöglich gewesen sei, da dort eine legale Hilfestellung nicht möglich sei.

Ihr Verteidiger Guido Ehrler verlangte einen Freispruch oder eine symbolische Busse von einem Franken. Es gebe übergeordnetes Recht, das einen Gesetzesbruch nötig mache, wenn die Menschenrechte sehr schwer verletzt würden.

Ehrler beschrieb die Lage des Asylbewerbers: Der Mann gehörte der afghanischen Armee an und wurde in seiner Heimat bedroht. In der Schweiz hatte er Verwandte, eine Schwester und deren Mann. Während des Aufenthalts in der Schweiz erfuhr er von der Tötung seiner Frau und seines Kinds in der Heimat.

Der unter einem schweren posttraumatischen Belastungssyndrom leidende Mann war in der Schweiz vier Mal in einer psychiatrischen Klinik und versuchte sich mehrmals das Leben zu nehmen. Er wurde nach Italien ausgeschafft.

In Mailand fand er sich ohne Gepäck, warme Kleidung, Papiere und Medikamente auf der Strasse. Lanz, die ihn im Ausschaffungsgefängnis in Basel kennengelernt hatte, eilte ihm am 24 Februar, einem Wintertag, nach Domodossola zu Hilfe.

Auf dem Weg zurück in die Schweiz wurden sie und der Mann in Gondo VS von Grenzwächtern angehalten. Sie waren in einem von einem Dritten gelenkten Wagen eingereist. Der Flüchtling hatte weder gültige Reisepapiere noch ein Visum.

Mehrere dutzend Angehörige von Flüchtlingshilfsorganisationen waren zu dem Prozess nach Brig gekommen. Wegen der grossen Zuschauerzahl liess das Gericht zusätzliche Stühle in den Saal bringen.

Lanz ist eine jener tausend Frauen ist, die 2005 für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen waren. Sie war Generalsekretärin der Organisation Solidarité sans frontières.

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