Ullrich akzeptiert die Strafe, wie er nach der Urteilseröffnung am Donnerstag bekannt gab. Die Richterin des Bezirksgerichts Weinfelden sprach bei der Urteilseröffnung von einer schweren Schuld. Ullrich sei mit 1,8 Promille Alkohol im Blut und mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zugefahren, wo der schwere Unfall passierte.
Laut Gutachten war der ehemalige Radrennfahrer mindestens 132 km/h schnell unterwegs. Gerast sei der damals im Thurgau wohnhafte Ullrich gemäss neuen Gutachten nicht, sagte die Richterin. «Es ist aber schlimm, was passiert ist und dass Sie zwei Mal betrunken Auto gefahren sind», redete sie Ullrich ins Gewissen.
Das Gericht verurteilte den 43-Jährigen wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln und mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten und einer Busse von 10'000 Franken. Die Probezeit beträgt 4 Jahre.
Diese Strafe ist höher als die von der Staatsanwalt beantragte und jene, welche bereits vor zwei Jahren zwischen der Staatsanwaltschaft und Ullrich ausgehandelt worden war. Das Gericht wies damals den Urteilsvorschlag des abgekürzten Verfahrens zurück und liess prüfen, ob Ullrich möglicherweise ein Raser-Delikt begangen haben könnte. Zudem wurde untersucht, ob der Ex-Radrennfahrer wegen Medikamenten nicht fahrtüchtig war.
Für das ordentliche Gerichtsverfahren wurde ein neuer Staatsanwalt eingesetzt. Zwei Bezirksrichter mussten auf Weisung des Thurgauer Obergerichts wegen Voreingenommenheit in den Ausstand treten.
Bei der Befragung am Donnerstag gab Ullrich zu, dass er am Unfalltag viel Alkohol konsumiert hatte. Laut Untersuchung hatte er beim Unfall mindestens 1,8 Promille Alkohol im Blut und bei der Fahrt zuvor 1,85 Promille.
Auf die Frage der Richterin, weshalb er sich in diesem Zustand ans Steuer gesetzt habe, sagte Ullrich: «Ich fühlte mich fahrtüchtig». Er habe spontan Besuch von einem Freund bekommen und mit ihm mehrere Flaschen Weisswein getrunken. Dann habe ihn sein Handy an einen Termin erinnert, den er wahrnehmen musste.
Nicht nur zu viel Alkohol, sondern auch Medikamente hatte der Ex-Radprofi im Blut. Er habe damals einen Bandscheibenvorfall gehabt und deshalb Valium eingenommen. Laut seinem Anwalt nimmt der 43-Jährige dieses und weitere Medikamente schon seit seiner Aktivzeit. Sein Körper sei daran gewöhnt, deshalb habe das Valium keine Auswirkungen auf seine Fahrfähigkeit gehabt. Später sagte die Richterin: «Ob Leistungssportler oder nicht, im Strassenverkehr gelten für alle die gleichen Regeln».
Ullrichs Geschwindigkeit vor dem Unfall betrug laut dem Staatsanwalt 132 km/h. Es handle sich deshalb auf der mit Tempo 80 limitierten Strecke nicht um ein Raserdelikt, sondern «nur» um einen Geschwindigkeitsexzess. An der Kreuzung prallte Ullrich mit seinem «Audi Quattro» in einen stehenden Wagen, bevor er quer über die Kreuzung schleuderte und in ein entgegenkommendes Auto krachte.
Dem Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass er mit seiner Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährde. «Es war nur Zufall, dass bei dem schweren Unfall niemand getötet oder schwer verletzt wurde», sagte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte sei rücksichtslos gefahren und habe sich in seinem Rausch massiv überschätzt. «Er wusste, dass er reichlich Wein getrunken und zudem eine hohe Dosis beruhigende Medikamente eingenommen hatte».
Ullrich lebt seit Anfang Jahr nicht mehr am Bodensee, sondern auf der Mittelmeerinsel Mallorca. Als selbständiger Unternehmer verdient der 43-Jährige laut Staatsanwalt 6,5 Mio. Franken pro Jahr.
Indem der Ex-Radprofi trotz Angina und schmerzendem Knie an den Prozess gekommen sei, zeige er, dass er die Sache abschliessen wolle, sagte sein Verteidiger. «Ich bereue diesen schweren Fehler und danke Gott, dass nichts Schlimmes passiert ist», sagte Ullrich am Schluss der Verhandlung.