Prozess
Bund und Victorinox kämpfen vor Gericht um Begriff «Swiss Military»

Am Handelsgericht des Kantons Bern hat am Donnerstagmorgen ein Prozess von Armasuisse gegen die Firma Victorinox begonnen. Es geht um die Frage, ob Victorinox in den USA Bezeichnungen wie «Swiss Military» verwenden darf, beispielsweise für Parfümeriewaren.
Publiziert: 18.10.2018 um 20:44 Uhr
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Aktualisiert: 19.10.2018 um 08:52 Uhr
Auch das Schweizer Wappen ist für Victorinox ein wichtiger Bestandteil der Produkte. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Armasuisse fordert in einer Klage, das Handelsgericht solle Victorinox dazu verpflichten, die Marke «Swiss Military» in den USA zurückzuziehen. Victorinox hat diese Marke und die Bezeichnung «Swiss Army» nach eigenen Angaben schon vor Jahren in den USA registriert.

Das Beschaffungs-, Technologie- und Immobilienzentrum des VBS fordert auch, Victorinox sei zu einer Schadenersatzklage von mehr als einer Million Franken zu verurteilen.

Der Anwalt von Armasuisse sagte am Donnerstagmorgen vor Gericht, der Bund wolle Victorinox nicht schädigen. Bei dieser Firma handle es sich um einen «langjährigen, sehr geschätzten Vertragspartner». Der Bund habe aber vom eidgenössischen Parlament den Auftrag erhalten, Marken, die etwas mit der Armee zu tun haben, besser zu schützen.

National- und Ständerat überwiesen im Jahr 2013 eine entsprechende Motion des Schaffhauser Ständerats Thomas Minder.

Das Bundesverwaltungsgericht habe im Februar dieses Jahres in diesem Sinn geurteilt, sagte der Armasuisse-Anwalt weiter. Das Gericht entschied, dass eine Baselbieter Uhrenfirma keine Uhren mit dem Begriff «Swiss Military» vertreiben darf. Das Wappengesetz sehe vor, dass gewisse amtliche Bezeichnungen nicht verwendet werden dürften, wenn damit eine amtliche Beziehung vorgetäuscht werde.

Victorinox habe «sich verrannt», sagte der Armasuisse-Anwalt weiter. Die Firma dürfe nicht glauben, sie habe ein exklusives Recht auf Begriffe wie «Swiss Army» und «Swiss Military».

Der Anwalt von Victorinox sagte, die Marke «Swiss Army» habe schon immer diesem Unternehmen gehört. In einem 2004 abgeschlossenen Vertrag mit dem Bund habe dieser die Rechte von Victorinox an der Marke vorbehaltlos anerkannt.

Jahrelang habe Armasuisse nichts gegen die Verwendung der Bezeichnung «Swiss Military» in den USA einzuwenden gehabt. Victorinox habe auch freiwillig vorgeschlagen, Armasuisse für das neue Parfümgeschäft Lizenzgebühren zu überweisen.

Dann sei aber 2013 die Motion Minder überwiesen worden. Deshalb stehe Armasuisse nun unter politischem Druck. Ausserdem habe Armasuisse 2015 einer anderen Firma eine weltweite Lizenz für Parfümwaren angeboten.

Victorinox hat eine Gegenklage gegen Armasuisse eingereicht, wie am Donnerstag bekannt wurde, und beantragte Ablehnung der Armasuisse-Klage.

Beide Seiten waren auf eine Frage des Gerichtspräsidenten bereit, Verhandlungen mit Blick auf einen allfälligen Vergleich aufzunehmen. Diese Verhandlungen begannen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - am späteren Donnerstagmorgen und dauerten bis in den Abend hinein, wie das Gericht am Abend mitteilte.

Am Freitag werde es zu keiner Verhandlung mehr kommen, gab das Gericht weiter bekannt. Die Parteien würden über alles Weitere informieren.

Laut dem Armasuisse-Anwalt läuft auch in den USA ein Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien. Es geht um die Frage, ob Victorinox oder der Bund die «Swiss Military»-Marke verwenden darf. Das Verfahren sei sistiert, sagte der Anwalt. Die Parteien müssten den Streit zuerst in der Schweiz austragen.

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