Damit verschärfte die zweite Instanz das Strafmass, welche die erste Instanz im Juli 2020 verhängt hatte. Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern verurteilte damals den Reeder Hans-Jürg Grunder aus dem Kanton Bern zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Wie das Wirtschaftsstrafgericht sprach auch das Obergericht Grunder des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des Leistungsbetrugs schuldig. Das ist ein Straftatbestand im Bundesgesetz über wirtschaftliche Landesversorgung.
Auch der mehrfachen Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung hat sich Grunder nach Überzeugung des Gerichts schuldig gemacht. Die Verteidiger Grunders hatten einen Freispruch von allen Vorwürfen gefordert, der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Der Zusammenbruch des Imperiums von Hans-Jürg Grunder sorgte beim Bund nach Angaben der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte für einen Schaden von rund 200 Millionen Franken. Das Problem war, dass die Schiffe mit Bürgschaften des Bundes gesichert waren und die Banken diese zogen, als die Schiffe verkauft werden mussten.
Grunder ist nicht für einen so hohen Schaden verantwortlich, wie sowohl die erste und nun auch die zweite Instanz festhielten. Doch verurteilte das Obergericht Grunder zur Zahlung von Millionenbeträgen an die Geschädigten. (SDA)