Prozess
Bedingte Strafe für Hanfplantagen-Wächter von Altstätten SG

Bei einem Überfall auf eine Hanfplantage in einer Industriehalle in Altstätten SG wurden Anfang 2015 zwei Bewacher durch Schüsse schwer verletzt. Einer von ihnen stand jetzt wegen Drogendelikten vor dem Kreisgericht Rheintal.
Publiziert: 25.04.2016 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 01:53 Uhr

Der 36-jährige Schweizer wurde im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Busse von 1000 Franken verurteilt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zudem muss er Verfahrenskosten und eine Ersatzforderung von insgesamt 43'000 Franken zahlen.

Der Mann hatte die illegale Hanfanlage gegen Lohn gepflegt und bewacht. Er gehörte aber nicht zu den Hauptverantwortlichen. Das Kreisgericht stellte ihm eine gute Prognose aus. Es setzte die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe auf drei Jahre fest.

Der 36-Jährige soll mit seiner deliktischen Tätigkeit zwischen 40'000 und 50'000 Franken verdient haben. Das Gericht auferlegte ihm daher eine Ersatzforderung, allerdings nur 20'000 Franken. Es begründete dies mit der Resozialisierung und mit den schweren Verletzungen, die der Verurteilte beim Überfall erlitt.

Der Überfall hatte im Februar 2015 Schlagzeilen gemacht: Sechs maskierte Männer, einer mit einer Schrotflinte bewaffnet, drangen in die Industriehalle in Altstätten ein. Sie wollten die gesamte Hanfernte rauben - 10'000 Pflanzen im Wert von mehreren hunderttausend Franken.

So weit kam es aber nicht. Der Mann mit der Schrotflinte schoss auf die beiden Bewacher der Anlage - einer von ihnen war der nun verurteilte Schweizer - und verletzte sie schwer. Als die Räuber merkten, dass einer der Verletzten mit dem Tod rang, brachen sie den Überfall ab.

Sie flüchteten und alarmierten mit dem Handy eines der Opfer den Rettungsdienst. Beide Angeschossenen überlebten, einer von ihnen nur knapp. Er musste mehrfach operiert werden und trägt bleibende Schäden davon.

Der mutmassliche Schütze wurde im Juni 2015 festgenommen. Wann er vor Gericht kommt, ist noch nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung.

Der Mann hatte 1997 durch seine Beteiligung am Überfall auf die Zürcher Fraumünster-Post nationale Bekanntheit erlangt, als er und seine Komplizen 53 Millionen Franken erbeuteten. Er wurde gefasst und zu fünf Jahren Haft verurteilt.

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