Promille-Fahrer
Ab Oktober 2016 gilt: Blasen statt Blut lassen

Der Bundesrat hält trotz teils grosser Bedenken in der Anhörung an der Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe im Strassenverkehr fest. Ab Oktober 2016 wird eine Blutprobe nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt.
Publiziert: 01.07.2015 um 15:30 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 21:28 Uhr

Die beweissichere Atomalkoholprobe war vom Parlament im Juni 2012 im Rahmen von «Via sicura» beschlossen worden. Nun hat sie der Bundesrat am Mittwoch per 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Ab dann wird in der Schweiz die Angetrunkenheit im Strassenverkehr im Regelfall mit der Atemalkoholprobe bewiesen.

Zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann bereits heute eine Atemalkoholprobe durchgeführt werden. Das Ergebnis genügt aber nur dann als Beweis, wenn der Wert unter 0,8 Promille liegt und die betroffene Person diesen mit ihrer Unterschrift anerkennt. In allen anderen Fällen ist für den Nachweis der Angetrunkenheit eine Blutprobe nötig.

Künftig wird eine Blutprobe nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, auf Verlangen der betroffenen Person oder in Ausnahmefällen - zum Beispiel bei Atemwegerkrankungen - durchgeführt.

Der Bundesrat begründet den Richtungswechsel mit neuen, «technisch hoch entwickelten Geräten», die auch im Bereich von 0,80 Promille oder mehr den Atemalkoholwert beweissicher bestimmen können. Diese würden in zahlreichen EU-Staaten und weiteren Ländern bereits seit längerem eingesetzt.

Der Systemwechsel erfordert auch eine Anpassung der Messeinheit. Bei einer Atemalkoholprobe wird gemessen, wie viel Alkohol die betroffene Person in ihrer Atemluft hat. Die Messeinheit lauter also Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft.

Bei einer Blutprobe hingegen wird ermittelt, wie viel Alkohol jemand im Blut hat. Das Resultat wird in Promille - also Gramm Alkohol pro Kilo Blut - angegeben. Mit der Umstellung wird der Wert von den Geräten künftig nicht mehr in eine Blutalkoholkonzentration umgerechnet, sondern in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft angezeigt.

Die Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe war in der Anhörung der Verordnung umstritten. Vor allem die Polizeien äusserten sich kritisch. Sie bezweifeln, dass es überhaupt entsprechende Atemluftmessgeräte geben wird, die auf Patrouillenfahrzeugen mitgeführt werden können.

Zudem müsse mit dem neuen Verfahren gegenüber der Blutprobe auch ein grosser Nachteil bei der Beweiskraft in Kauf genommen werden. Die Messung könne später nicht wiederholt werden, wie es bei der Blutprobe jederzeit möglich wäre.

Schliesslich koste die Umstellung viel Geld. Etwas resigniert bemerkte die Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (ACVS) aber schon damals: «Wir müssen uns aber dem Gesetzgeber beugen.»

Einzelne Kantone kritisierten den vom Bundesrat ursprünglich vorgesehenen Einführungstermin am 1. Juli 2016 als zu früh. Die Regierung verlegte den Termin nun drei Monate nach hinten. (SDA)

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