Die Beschwerdeführer begründen ihren Rückzug damit, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem im Februar gefällten Zwischenentscheid die Zuständigkeiten verlässlich klargestellt habe. Im Zwischenentscheid wies das Gericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab.
Calatrava hatte Bedenken, dass der Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen gemäss den Vorgaben der SBB-Ausschreibung einen «entstellenden Charakter» auf sein Werk haben würde. Da er 2016 für die SBB eine Studie für die Erweiterung ausgearbeitet hatte, fürchtete er zudem, wegen Vorbefasstheit aus dem Wettbewerb ausgeschlossen zu werden.
Acht Planerteams haben sich qualifiziert
Die SBB hatten im Oktober vergangenen Jahres einen Projektwettbewerb für die Erweiterung des Bahnhofs Stadelhofen ausgeschrieben. Unterdessen haben sich acht Planerteams für den Wettbewerb qualifiziert, unter ihnen auch die Projektgruppe Calatrava. (Entscheid B-6588/2018 vom 15.05.2019) (SDA)