Am 14. Dezember 2018 nannten BLICK und Blick.ch den zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe und verwahrten Vierfachmörder von Rupperswil erstmals mit vollem Namen. Bis dahin wurde der Nachname abgekürzt. Seine Verteidigerin hatte den Namen öffentlich genannt, unter anderem deshalb taten BLICK und Blick.ch das auch. Der Schweizer Presserat hat nun entschieden, mit der identifizierenden Berichterstattung sei der Schutz der Privatsphäre des Vierfachmörders verletzt worden. Nicht gutgeheissen wurde hingegen eine Beschwerde zu einem Foto auf Blick.ch, das den Täter im Polizeiauto zeigt.