Potentatengelder
Schweiz soll Gelder gestürzter Machthaber ohne Zeitlimite einziehen

Die Schweiz soll illegale Gelder auch dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten eines gestürzten Machthabers verjährt sind. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat in der zweiten Beratung diesem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt.
Publiziert: 30.11.2015 um 18:50 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:19 Uhr

Die grosse Kammer bereinigte am Montag diese und eine zweite verbliebene Differenz zum Ständerat und folgte damit ihrer vorberatenden Rechtskommission. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

Bei der Frage der Verjährung folgte der Nationalrat mit 120 zu 62 Stimmen dem Vorschlag des Ständerats. Alle Parteien mit Ausnahme der SVP stimmte gegen eine Verjährung.

Diese hatte beantragt, am ersten Beschluss des Nationalrats vom vergangenen Juni festzuhalten. Demnach hätte die Schweiz unrechtmässig erworbene Vermögenswerte nur dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten der Potentaten nicht verjährt sind. «Nur so bleiben wir auf dem Weg des Rechtsstaats», sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ).

Die anderen Parteien liessen sich jedoch vom Argument von Ständerat und Bundesrat überzeugen, wonach der Bund bei einer Verjährung unter Umständen illegale Gelder an Potentaten zurückgeben müsste, weil die Verfahren so langwierig seien.

«Die Verjährung darf nicht dazu führen, dass das Ziel eines Gesetzes ernsthaft gefährdet wird», sagte Karl Vogler (CVP/OW). Beim vorliegenden Gesetz sei aber genau dies der Fall.

Während der Nationalrat in der Sommersession die Definition von Personen, die ausländischen politisch exponierten Personen nahestehen, noch abschwächen wollte, ist er nun auch in diesem Punkt der kleinen Kammer gefolgt - mit 117 zu 61 Stimmen.

Wie in der vorberatenden Kommission wollte nur noch die SVP den Kreis auf «nahestehende beteiligte Personen» beschränken, die erkennbar dazu Hilfe leisteten, unrechtmässig erworbene Vermögensdelikte dieser Personen zu halten.

Der Zusatz «beteiligte» fällt nun aber weg. Die Mehrheit argumentierte, mit dem Zusatz sei die Formulierung unklar und weiche von der gängigen Definition ab, wie sie bereits im Gesetz gegen Geldwäscherei geregelt ist.

«Das Adjektiv würde nicht anderes heissen als jahrelange Prozesse darum, ob X oder Y beteiligt ist oder nicht», sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE). Eine Beteiligung sei schwierig nachzuweisen, lautete auch der Tenor bei Vertretern der Grünen, CVP, GLP und BDP.

Damit wird das Potentatengeldergesetz praktisch so verabschiedet, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Dieses erlaubt es, Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zu erheben, um gesperrte Vermögenswerte einzuziehen.

Die Lieferung von Bankdaten soll ausdrücklich verboten werden, wenn die staatlichen Strukturen im Herkunftsland versagen oder die Übermittlung eine Gefahr für das Leben der betroffenen Personen darstellt.

Damit schränkt das Parlament eine Neuerung des Gesetzesentwurfes des Bundesrats ein. Dieser hatte vorgeschlagen, dass der Bund Bankinformationen schon vor einem Rechtshilfegesuch an den Herkunftsstaat übermitteln darf. Aus seiner Sicht kann damit ein Verfahren beschleunigt werden oder unter Umständen erst ins Rollen kommen.

Das neue Gesetz fasst im Wesentlichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und die vom Bundesrat gestützt auf seine aussenpolitische Kompetenz angewendete Praxis in einem Erlass zusammen. In den vergangenen 15 Jahren konnte die Schweiz so rund 1,8 Milliarden Franken an Herkunftsstaaten zurückerstatten.

Lange Zeit galt die Schweiz als sicherer Hafen für die gehorteten Millionen ausländischer Kleptokraten. Weil darunter der Ruf des Landes und der Banken litt, haben die Schweizer Behörden die Schraube in den vergangenen Jahren angezogen. Neue Aktualität erhielt das Thema durch den arabischen Frühling 2011.

Fehler gefunden? Jetzt melden