Auf diesem Weg wolle er den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen mehr Zeit einräumen und die justizielle Zusammenarbeit unterstützen, schreibt das Aussendepartement (EDA). Zudem trage er damit der politischen Umbruchsituation in den drei Ländern Rechnung.
Im Fall von Tunesien und Ägypten hatte der Bundesrat Anfang 2011 alle in der Schweiz befindlichen Vermögenswerte der gestürzten Präsidenten Ben Ali und Hosni Mubarak sowie von politisch exponierten Personen aus deren Umfeld vorsorglich für drei Jahre gesperrt.
Diese Massnahme wurde in der Folge um drei Jahre verlängert. Die Sperre für Tunesien läuft im Januar 2017 ab, diejenige für Ägypten im Februar 2017. Im Fall von Tunesien sind insgesamt rund 60 Millionen Franken und im Fall von Ägypten etwa 570 Millionen Franken gesperrt. Vor rund einem Jahr hatte die Schweiz 250'000 Franken an Tunesien zurückgegeben.
Gemäss dem Gesetz über Potentatengelder, das diesen Sommer in Kraft trat, kann die Sperre jeweils um ein Jahr verlängert werden, sofern der Herkunftsstaat seinen Willen zur Rechtshilfezusammenarbeit ausgedrückt hat. Die maximale Dauer beträgt zehn Jahre.
Seit der Blockierung der Gelder seien viele Verfahren gegen die wichtigsten Protagonisten eingeleitet worden, schreibt das EDA. Die Behörden Tunesiens und Ägyptens hätten sich bereit erklärt, im Rahmen der Rechtshilfe mit der Schweiz zusammenzuarbeiten.
Um die allfällige unrechtmässige Herkunft der gesperrten Vermögenswerte feststellen zu können, brauche es jedoch einen Einziehungsentscheid oder eine gütliche Einigung, die von den Justizbehörden der Länder bestätigt werde. Da die Ziele noch nicht vollumfänglich erreicht seien, sei eine Verlängerung sinnvoll.
Das EDA erhofft sich im kommenden Jahr Fortschritte bei den noch offenen Verfahren. Das würde die Aussichten auf eine allfällige Rückgabe der Vermögen verbessern.
Anders gelagert ist der Fall der Ukraine. Der Bundesrat verhängte 2014 eine Sperre für drei Jahre, die im Februar 2017 zum ersten Mal abläuft und unter anderem Gelder des ehemaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch betrifft. Gesperrt sind rund 70 Millionen Franken. Gegen zahlreiche betroffene Personen wurde ein Strafverfahren eröffnet. Zudem gingen mehrere Rechtshilfegesuche bei der Schweiz ein.
Im Rahmen dieser Gesuche seien wesentliche Zwischenergebnisse erzielt worden, schreibt das EDA. Trotzdem werde es noch einige Zeit dauern, bis die Strafverfahren abgeschlossen seien. Die Sperre des Bundesrats sei daher immer noch gerechtfertigt, eine einjährige Verlängerung angezeigt.