Ende Juni hatte die Bundesanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie das Verfahren gegen 13 Angehörige des Mubarak-Clans wegen organisierten Verbrechens einstelle. Weder die eigenen Ermittlungen noch die Informationen aus Ägypten hätten den Verdacht erhärten können, dass es sich beim Umfeld Mubaraks um eine solche Organisation gehandelt habe, hiess es damals.
Als Konsequenz hätten die eingefrorenen Gelder von Drittpersonen freigegeben werden müssen. Dagegen habe Ägypten nun Beschwerde eingereicht, teilte die Bundesanwaltschaft am Montagabend mit und bestätigte eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 13. Juli. Die «Teileinstellungsverfügung» ist damit noch nicht rechtskräftig und das Vermögen bleibt bis zu einem endgültigen Entscheid des Bundesstrafgerichts blockiert.
Die Bundesanwaltschaft hatte seit Frühling 2011 gegen den Mubarak-Clan wegen des Verdachts der Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation, aber auch wegen mutmasslicher Geldwäscherei ermittelt. Insgesamt sind rund 620 Millionen aus dem Umfeld des Mubarak-Clans in der Schweiz blockiert. Das Verfahren wegen Geldwäscherei wird weitergeführt.