Es ist ein Gerücht, das in Polizeikreisen schnell die Runde macht: Ein Freiburger Kantonspolizist soll in Zuchwil SO betrunken Auto gefahren und erwischt worden sein. BLICK-Recherchen zeigen: Das Gerücht trifft zu. Es ist Robert M.* (47), der am 28. Juni 2019 in seinem Skoda von der Kantonspolizei Solothurn gestoppt wird. Um 1.45 Uhr nachts. Auf der Luzernstrasse in Fahrtrichtung Derendingen SO. Das Billett wird ihm sofort abgenommen.
Robert M. (47) hatte 1,76 Promille intus
Im Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft, den BLICK eingesehen hat, steht es schwarz auf weiss: M., der Polizist, wurde mit 1,76 Promille intus erwischt. Weiterer Fakt: Der Polizeibeamte war zuvor in Grenchen SO. Dort fand am 27. und 28. Juni 2019 die 64. Schweizerische Polizeifussballmeisterschaft statt. Mit 37 Mannschaften aus mehreren Polizeikorps. Am zweiten Tag gewann in der Hauptkategorie die Stadtpolizei Zürich mit 2:0 gegen die Kapo Freiburg – und wurde Schweizer Meister.
War der Polizist als Gast am Festabend des Fussballturniers?
Doch M., der einen Posten leitet, soll trotz Tätigkeiten im Fussballbereich nicht im Team der Kapo Freiburg mitgespielt haben. War der Polizist am 27. Juni stattdessen am «Festabend mit Rahmenprogramm» im Velodrome zu Gast? Den Event hatte die Kapo Solothurn als Organisator des Turniers auf die Beine gestellt.
Solothurns Polizeisprecher Bruno Gribi dazu: «Aus Persönlichkeitsschutzgründen machen wir generell keine personenbezogenen Angaben. Dies gilt auch für Personen, die ein Fahrzeug in angetrunkenem Zustand gelenkt haben. Ebenso äussern wir uns nicht zu Einzelpersonen, die am Polizeiturnier teilgenommen haben.»
Ein Fest für Polizisten, noch bevor das Turnier am nächsten Tag zu Ende geht? Hat sich M. dort betrunken? Oder ging er per Zufall in der Region in den Ausgang, bevor er erwischt wurde?
Kantonspolizei Freiburg wusste bis dato nichts von Sufffahrt
Als BLICK die Kapo Freiburg mit den Recherchen konfrontiert, kommt Licht ins Dunkel. «Wir haben nichts von diesem Vorfall gewusst», sagt Sprecher Martial Pugin. Und weiter: «Der Angestellte hat uns nichts davon gesagt. Und weil dieses Ereignis im Privaten stattfand, leiten die zuständigen Behörden diese Art von Information nicht automatisch an den Arbeitgeber des Betroffenen weiter.»
Man werde jetzt die Akte für die Direktion für Sicherheit und Justiz vorbereiten. Pugin: «Die Einleitung eines Administrativverfahrens erscheint uns, nach heutigem Wissensstand, sehr wahrscheinlich.»
Der Beamte wurde per sofort beurlaubt
Ferner heisst es: M. habe in der Zeit der Vorfalls Urlaub gehabt und sei am fraglichen Turnier nicht als Spieler registriert gewesen. Dennoch wurde gehandelt: «Der Mitarbeiter wurde bis auf weiteres per sofort beurlaubt.» Weitere Angaben könne man im Moment keine machen.
Doch der Strafbefehl steht: M. fasste eine bedingte Geldstrafe von 10’200 Franken. Zudem muss er eine Busse von 2500 Franken sowie die Verfahrenskosten von 600 Franken zahlen. Und: Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig. Denn: Robert M. hat ihn akzeptiert. So muss der Polizist nie vor Gericht antraben – und auch nie öffentlich zu seiner Sufffahrt Stellung beziehen.
BLICK hatte über die Medienstelle der Kapo Freiburg Fragen an den Polizisten gestellt – sie blieben unbeantwortet.
* Name geändert