Die Regierung begründet diese Schritte mit den «festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen durch PostAuto Schweiz AG im regionalen Personenverkehr», wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.
Der Bund als Eigentümer der Post versucht damit zu zeigen, dass er seine Verantwortung ernst nimmt. Ansetzen will er bei verschiedenen Punkten.
Erstens erwartet der Bundesrat bei den Kaderlöhnen bundesnaher Unternehmen künftig «eine grössere Zurückhaltung und Vorbildfunktion». Wie bereits von der SBB und Skyguide verlangt er auch auch vom Verwaltungsrat der Post eine Senkung der Obergrenze für die Löhne des Topmanagements.
Gelten soll dies ab dem Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus soll die von der Generalversammlung genehmigte Obergrenze für die Vergütung der Geschäftsleitung bereits im Geschäftsjahr 2019 nicht vollständig ausgeschöpft werden. Konkrete Vorgaben zum Ausmass der Senkungen macht der Bundesrat nicht.
Die am Sonntagabend zurückgetretene Postchefin Susanne Ruoff verdiente im vergangenen Jahr inklusive Zusatzleistungen knapp eine Million Franken. An die gesamte neunköpfige Geschäftsleitung wurden gemäss dem Geschäftsbericht 5,3 Millionen Franken ausgeschüttet.
Als zweite Massnahme hat der Bundesrat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die aufzeigen soll, ob sich bei den bundesnahen Betrieben die heutige Form der Steuerung noch bewährt. Das Finanz-, das Kommunikations- und das Verteidigungsdepartement sollen die Regierung im ersten Quartal 2019 über die Erkenntnisse informieren.
Der Fall PostAuto ist nicht die einzige Affäre in bundesnahen Betrieben in den vergangenen Monaten. Beim Rüstungs- und Technologiekonzern Ruag gab eine Cyber-Attacke zu reden, bei der Swisscom sorgte ein Datendiebstahl für Aufruhr.
Die Aufsichtsfunktion des Bundes wurde letztmals im Jahr 2012 evaluiert. In ihrem damaligen Bericht kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats zum Schluss, dass sich das Steuerungsmodell des Bundes grundsätzlich bewährt hat.
Einen dritten Pfeiler setzt der Bundesrat mit dem Beschluss, die Décharge für den Post-Verwaltungsrat nur eingeschränkt zu erteilen. Von der Entlastung ausgenommen werden die Vorfälle rund um den PostAuto-Skandal. Für diese beantragte der Verwaltungsrat auch gar keine Entlastung.
Konkret bedeutet die nicht vollständige Entlastung für das Geschäftsjahr 2017: Der Bund als alleiniger Aktionär schliesst nicht aus, dass er Mitglieder des Verwaltungsrats für die Subventionstricks bei PostAuto rechtlich zu Verantwortung zieht. Die juristische Aufarbeitung des Falls hat bereits begonnen. Im Bundesamt für Polizei (fedpol) läuft ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren.
Ein weiterer Entscheid betrifft die Revisionsstelle der Post. Demnach soll die KPMG AG für das Geschäftsjahr 2018 wiedergewählt werden. Danach soll die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen nicht mehr weitergeführt werden, «um einen Neuanfang zu gewährleisten», wie der Bundesrat schreibt. Die Post wird im Sommer 2018 das Verfahren für eine Ausschreibung des Mandates eröffnen.
Den weiteren Anträgen des Post-Verwaltungsrats im Hinblick auf die Generalversammlung vom 26. Juni schliesst sich der Bundesrat an. Die Rechnung 2017 empfiehlt er zur Annahme. Die Post hat darin Rückstellungen für die Rückzahlungen an den Bund und die Kantone für die zu Unrecht bezogenen Subventionen im regionalen Personenverkehr vorgenommen.
Die PostAuto-Affäre ausgenommen, hat die Post die Aufträge des Bundesrats erfüllt, wie dieser schreibt. Die Post habe die Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in guter Qualität und zu angemessenen Preisen erbracht.
Der Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Geschäftsjahr 2017 wurde an die parlamentarischen Aufsichtskommissionen verabschiedet. Postministerin Doris Leuthard wird am Nachmittag vor die Bundeshausmedien treten und weitere Fragen beantworten.