Das teilte die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben am Mittwoch mit. Der angeklagte Schweizer wird allerdings kaum vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland erscheinen.
Er ist nämlich in der Zwischenzeit ausgewandert, wie Christof Scheurer, der Informationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage sagte. Ein Abwesenheitsverfahren zeichnet sich also ab. Der Einzelrichter kann eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren oder eine Geldstrafe aussprechen.
Die Bilder und Filme zeigten sexuelle Handlungen mit Kindern - insbesondere auch Kleinkindern - und mit Tieren. Der Mann habe die Dateien zwischen Februar und Juni 2013 in einem einschlägigen Netzwerk im Internet beschafft, auf eigenen Datenträgern gespeichert und sie weiteren Usern des Netzwerks zur Verfügung gestellt. Er erlaubte also den anderen Usern den Zugriff auf seine Festplatte.
Der Fall flog 2013 nach verdeckten Ermittlungen der Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) auf. Der Angeklagte habe sich kooperativ verhalten, sagte Scheurer. Der Mann sei nie in Untersuchungshaft gewesen.
Beim Angeklagten handelt es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter des fedpol. Auf diesen Zusammenhang wiesen am Mittwoch mehrere Onlineportale hin. Fedpol-Sprecherin Cathy Maret bestätigte, dass die Anklage denjenigen Mann betrifft, der im Sommer 2013 fristlos entlassen worden war.