Polizist rast mit Blaulicht übers Land
Verurteilt, weil er einen Verbrecher jagte

In Zukunft sollten sich Polizisten genau überlegen, ob sie ihr Blaulicht anschalten und eine Verfolgungsjagd wagen. Vielleicht bremsen sie besser ordnungsgemäss am nächsten Stoppschild und halten den angemessenen Sicherheitsabstand zum Vordermann ein.
Publiziert: 14.04.2016 um 11:03 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 17:05 Uhr
Polizist Thomas W. gestern vor dem Strafgericht.
Foto: STEFAN BOHRER
Jessica von Duehren

Polizist Thomas W.* (53) wurde sein Einsatz zum Verhängnis. Das Strafgericht Basel-Landschaft verdonnerte ihn zu einer Busse – nur, weil er seinen Job gut machen wollte.

Es war der 7. August 2014, an dem W. sich der mehr-fachen einfachen, mehrfachen groben und mehrfachen qualifizierten Verletzung von Verkehrsregeln strafbar gemacht hat.

Der Beamte ist mit einem Kollegen in einem zivilen Polizeiauto auf der A2 Richtung Luzern unterwegs, als ihm vor dem Schwarzwaldtunnel bei Basel ein Motorradfahrer auffällt. Der Mann überholt rechts, wechselt abrupt die Spuren – W. greift ein.

Der Verdächtige war ausgeschrieben

«Wir sind vor ihn gefahren, um ihn anzuhalten. Er hat nicht auf unsere Aufforderung reagiert», so der Angeklagte vor Gericht. Als dann die Meldung aus der Zentrale kommt, dass das Kennzeichen beim internationalen Fahndungsdienst Ripol ausgeschrieben ist, lässt der Beamte nicht locker. Der Töfffahrer gibt Gas, W. schaltet Blaulicht und Horn an, nimmt die Verfolgung auf. Zehn Minuten jagt er den Flüchtigen über Autobahn, Feldwege und durch 30er-Zonen. «Ich habe in 27 Jahren noch nie erlebt, dass einer so abgeht. Deshalb habe ich vermutet, dass der Mann ein Räuber oder sogar Mörder ist. Ich musste vom Schlimmsten ausgehen», so der Polizist.

Erst an einer Fussgängerbrücke ist Schluss. Nicht für W.: Knapp drei Monate später bekommt er Post von der Staatsanwaltschaft. Vorwurf: Er habe nicht verhältnismässig gehandelt und sei mit seiner Jagd zu weit gegangen.

Zu diesem Schluss kam auch das Gericht. Dass W. die Verfolgung aufgenommen habe, sei berechtigt gewesen. Doch spätestens, als er in die 30er-Zone fuhr, hätte der Beamte stoppen müssen. Urteil: 180 Tagessätze à 90 Franken bedingt und eine Busse von 200 Franken.
Anwalt Stefan Suter ist schockiert: «Dann kann ab sofort jeder Verbrecher in die nächste 30er-Zone fahren, um die Polizei abzuschütteln», sagt er. Thomas W. will den Fall weiterziehen.

*Name geändert

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