Politiker benutzte Drogen für Wahlkampf
Eric Stauffer wegen Kokain-Video vor Gericht

Wegen eines gewagten Kokain-Wahlkampfvideos haben sich Eric Stauffer und ein Kollege des rechtspopulistischen Mouvement Citoyens Genevois (MCG) heute vor Gericht verantworten müssen. Beide Politiker forderten einen Freispruch.
Publiziert: 02.11.2015 um 16:24 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:30 Uhr
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Die Affäre geht auf die Kampagne vor den kantonalen Wahlen 2013 zurück. In typischer MCG-Manier wollten Eric Stauffer und seine Mitstreiter aufzeigen, wie einfach man in Genf an Kokain kommt. Stauffer gab einem jungen MCG-Mitglied 200 Franken.

Der MCG-Politiker kaufte für das Geld im Genfer Pâquis-Quartier zwei Gramm Kokain. Das MCG filmte die Szene und stellte das Video ins Internet. Dafür wurden Stauffer und der zweite MCG-Politiker verurteilt.

Der Genfer Oberstaatsanwalt Olivier Jornot sprach gegen die beiden Politiker wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz in einem Strafbefehl eine Busse von 2500 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe aus. Der Staatsanwalt anerkannte jedoch, dass die Drogen nicht zum Konsum oder Weiterverkauf bestimmt waren.

Kurz nach dem Kauf hatten die MCG-Anhänger die Polizei alarmiert und den ausgerückten Polizisten das Kokain übergeben. Weil beide gegen den Strafbefehl Rekurs einreichten, kam der Fall vor das Genfer Strafgericht.

Stauffer rechnete nicht mit dem Gesetz

Der Prozess fand kurz vor dem zweiten Wahlgang der Genfer Ständeratswahlen vom kommenden Sonntag statt, bei dem Stauffer ohne Erfolgsaussichten nochmals antritt. Zu keinem Zeitpunkt habe er vermuten können, dass er ein Gesetz verletze, sagte Stauffer vor Gericht.

Man habe vor allem die von Eric Stauffer verwendeten Methoden bestrafen wollen, sagte seine Anwältin Yaël Hayat. Auch der Anwalt des zweiten Angeklagten prangerte politische Motive für die Verurteilung an.

Der Generalstaatsanwalt war heute nicht vor Gericht anwesend. Er verzichtete damit darauf, seinen Strafbefehl zu verteidigen. Das Gericht wird den Angeklagten das Urteil in den kommenden Wochen schriftlich zustellen. (SDA/lex)

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