In der Vernehmlassung ging es um die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative. Ziel des Gesetzesvorschlags des Bundesrats ist es, mit verschiedenen Massnahmen die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.
Der Thurgauer Regierungsrat erachte den vorliegenden Entwurf als nicht zielführend und verlange eine Überarbeitung, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag.
So sei die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von 50 auf 45 Stunden mit einem Ausgleich der Überzeit ausreichend. Der Bundesrat solle keinen höheren Mindestausgleich festlegen dürfen. Zudem solle die Spannbreite der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 40 bis 42 Stunden festgelegt werden.
Jede Reduktion der Wochenarbeitszeit bei gleichem Lohn «führe zu einem erheblichen personellen und finanziellen Mehrbedarf». Mit dem Gesetzesentwurf werde die Sozialpartnerschaft zu sehr eingeschränkt. Eine kantonale Kommission für die Pflege lehnt der Regierungsrat ab.