Der Efsa-Bericht mit diesen Schlussfolgerungen dient als Grundlage im Verfahren der Neuzulassung von Glyphosat, gegen die sich zahlreiche Kritiker stellen.
«Den Schlussfolgerungen des Berichts zufolge ist es unwahrscheinlich, dass Glyphosat eine krebserregende Gefahr für den Menschen darstellt», heisst es in einer Mitteilung der Behörde. Die Efsa stellt sich damit gegen ein Urteil der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC).
Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Agentur hatte im März geurteilt, dass Glyphosat «wahrscheinlich krebserzeugend bei Menschen» sei. Die Efsa greift die IARC indirekt an: Zum einen habe sie nicht nur Glyphosat allein, sondern auch in Zusammensetzungen mit anderen Stoffen bewertet und die Ergebnisse davon in das Gesamturteil einfliessen lassen. Darüber hinaus berücksichtige die Efsa «mehr wissenschaftliche Erkenntnisse» als die IARC.
Abgesehen davon fordert die Efsa, die Giftigkeit von Glyphosat neu zu definieren. In dem Zusammenhang schlägt sie einen Grenzwert für die Aufnahme von 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht täglich vor.
Die Stellungnahme der Efsa ist Grundlage für die EU-Kommission. Diese muss in den kommenden Monaten zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten über die Neuzulassung von Glyphosat entscheiden.
In der Schweiz möchte die Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrats möchte die Verbreitung von Glyphosat im Land klären. Sie hat am 6. November ein Postulat beschlossen, das den Bundesrat mit einer Untersuchung beauftragt.
Untersucht werden sollen unter anderem die Glyphosatrückstände in Lebensmitteln, im Tierfutter und im Gewebe von Nutztieren. Auch die Bevölkerung soll getestet werden.
Die WBK will den Bundesrat zudem mit einem Überblick über den Glyphosateinsatz in der Schweiz und der Ausarbeitung von Alternativen beauftragen. In den Diskussionen um das Unkrautvertilgungsmittel hat sich dieser bisher zurückhaltend geäussert.