Hanf-Spray hilft Multiple-Sklerose-Patient
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Peter Iseli (57) hat MS:«Dank dem Hanfspray ertrage ich die Schmerzen»

Peter Iseli (57) hat Multiple Sklerose
«Dank dem Hanfspray ertrage ich die Schmerzen»

Seit über 15 Jahren lebt Küchenchef Peter Iseli mit der chronischen Nervenkrankheit Multiple Sklerose. Vor drei Jahren wurde er von starken Muskelschmerzen geplagt –seit er die Sonderbewilligung für einen Hanf-Spray hat, kann er wieder normal leben.
Publiziert: 01.04.2019 um 23:44 Uhr
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Aktualisiert: 02.04.2019 um 08:15 Uhr
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Peter Iseli, Küchenchef in der Altersiedlung Bodmer in Chur, leidet seit 15 Jahren an Multiple Sklerose.
Foto: Philippe Rossier
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Flavio Paolo RazzinoNachrichtenchef

Peter Iseli (57) weiss seit 2003, dass er an der Krankheit Multiple Sklerose (MS) leidet. Die verheerende Nervenkrankheit verläuft in Schüben – und kann mit Medikamenten höchstens unter Kontrolle gehalten, aber nicht geheilt werden.

Beim Küchenchef der Alterssiedlung Bodmer in Chur war ein schwerer Hörsturz 2001 das erste Symptom seiner Krankheit. Seither erlebt Iseli kaum mehr einen Tag ohne Beschwerden. Dennoch brauchten die Ärzte zwei Jahre, bis sie die Diagnose nach einer Lumbalpunktion endlich gesichert stellen konnten.

Als läge glühende Kohle auf seinen Muskeln

Heute nimmt Iseli morgens unzählige Medikamente ein, um durch den Tag zu kommen. Zu seinem Alltag gehören: schwere Gleichgewichtsstörungen oder versteifte Beinmuskeln, die das Gehen und Arbeiten fast verunmöglichen. Zu MS gehört, dass die Symptome extrem vielfältig sind. «Schlimm wurde es bei mir vor etwa drei Jahren, als ich wie aus dem Nichts starke Muskelschmerzen bekam. Vor allem in Ruhesituationen hielt ich es fast nicht aus. Die Muskeln fühlten sich an, als läge glühende Kohle auf ihnen», so Iseli.

Ein wochenlanges Martyrium begann. «Dann stiess ich im Internet auf positive Berichte anderer Betroffener im Umgang mit Cannabis-Medizin und Schmerzen», sagt Iseli.

Er bat seinen Neurologen um ein spezielles Medikament. Der Hanf-Spray ist das einzige Cannabis-Medikament, das in der Schweiz bei MS-Patienten zugelassen ist. Aber auch nur dann, wenn kein anderes Medikament die Beschwerden lindern kann.

CBD und THC – worin liegt der Unterschied?

Bei der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis dreht sich alles um den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Er hat eine berauschende Wirkung und ist in fast allen Ländern verboten.

Das Cannabidiol (CBD) indes ist ein weiterer Wirkstoff im Hanf – und praktisch gleich aufgebaut wie das THC. Nur dass CBD eben nicht berauschend wirkt und darum auch nicht unters Betäubungsmittelgesetz fällt.

Sowohl THC als auch CBD sollen eine positive medizinische Wirkung haben. CBD wirkt beruhigend, entspannend und angstlösend. THC vor allem schmerzlindernd und appetitanregend. Der Wirkstoff hat aber auch Schattenseiten: «Durch die Wirkung des THC können der Antrieb, die Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Lernfähigkeit verringert werden», so das Bundesamt für Gesundheit. Zudem bestehen Risiken für psychische, soziale und auch körperliche Probleme.

Bei der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis dreht sich alles um den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Er hat eine berauschende Wirkung und ist in fast allen Ländern verboten.

Das Cannabidiol (CBD) indes ist ein weiterer Wirkstoff im Hanf – und praktisch gleich aufgebaut wie das THC. Nur dass CBD eben nicht berauschend wirkt und darum auch nicht unters Betäubungsmittelgesetz fällt.

Sowohl THC als auch CBD sollen eine positive medizinische Wirkung haben. CBD wirkt beruhigend, entspannend und angstlösend. THC vor allem schmerzlindernd und appetitanregend. Der Wirkstoff hat aber auch Schattenseiten: «Durch die Wirkung des THC können der Antrieb, die Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Lernfähigkeit verringert werden», so das Bundesamt für Gesundheit. Zudem bestehen Risiken für psychische, soziale und auch körperliche Probleme.

220 Franken pro Fläschchen

«Für meinen Neurologen bedeutete mein Wunsch nach dem Hanf-Spray einen bürokratischen Irrsinn. Alles für ein Medikament, das nicht problematischer ist als etwa Morphium», sagt Iseli.

So brauchte es eine Bewilligung des BAG sowie eine Kostengutsprache der Krankenkasse. 220 Franken kostet ein kleines Fläschchen. 71 solcher Fläschchen hat Iseli bisher bezogen.

Mit dem Hanf-Spray hat der Koch seine Schmerzen vollends in den Griff bekommen. «Praktisch ohne Nebenwirkungen!», wie Iseli freudig sagt. Für ihn ein triftiger Grund, die Verfügbarkeit von Cannabis-Medikamenten grundlegend zu vereinfachen.

Die Politik macht Dampf

Cannabis ist in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Mit ein Grund, warum es nur wenige Studien gibt, welche die Wirksamkeit des Krauts bei der Behandlung diverser Krankheiten belegen.

Politisch ist indes einiges in Bewegung – seit einer Motion der ehemaligen Patientenschützerin und Nationalrätin Margrit Kessler (GLP). 2014 forderte sie den Bundesrat auf, zu prüfen, ob und unter welchen Umständen zu medizinischen Zwecken natürliches Cannabis verwendet werden könnte. Ein erstes Forschungsprojekt mit legalem Verkauf von Cannabis in Apotheken hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im November 2017 nicht bewilligt. Das BAG kam zum Schluss, dass das geltende Betäubungsmittelgesetz dies nicht zulasse. Es müsste mit einem Experimentierartikel ergänzt werden.
Bis zum Sommer 2019 soll die Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes in die Vernehmlassung gehen – das kündigte Bundesrat Alain Berset (SP) im Februar an. National- und Ständerat sowie die Mehrheit der Kantone sprachen sich positiv für diese Bestrebungen aus. Gestern machte die Stadt Bern zudem publik, parallel auch eine neue Studie zu entwickeln, die im Rahmen des geltenden Rechts und ohne Ausnahmebewilligung umsetzbar sei. Die Studie umfasst eine Onlineumfrage bei 5000 zufällig ausgewählten Personen. Erste Resultate sollen voraussichtlich Ende Jahr vorlegen. 

Cannabis ist in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Mit ein Grund, warum es nur wenige Studien gibt, welche die Wirksamkeit des Krauts bei der Behandlung diverser Krankheiten belegen.

Politisch ist indes einiges in Bewegung – seit einer Motion der ehemaligen Patientenschützerin und Nationalrätin Margrit Kessler (GLP). 2014 forderte sie den Bundesrat auf, zu prüfen, ob und unter welchen Umständen zu medizinischen Zwecken natürliches Cannabis verwendet werden könnte. Ein erstes Forschungsprojekt mit legalem Verkauf von Cannabis in Apotheken hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im November 2017 nicht bewilligt. Das BAG kam zum Schluss, dass das geltende Betäubungsmittelgesetz dies nicht zulasse. Es müsste mit einem Experimentierartikel ergänzt werden.
Bis zum Sommer 2019 soll die Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes in die Vernehmlassung gehen – das kündigte Bundesrat Alain Berset (SP) im Februar an. National- und Ständerat sowie die Mehrheit der Kantone sprachen sich positiv für diese Bestrebungen aus. Gestern machte die Stadt Bern zudem publik, parallel auch eine neue Studie zu entwickeln, die im Rahmen des geltenden Rechts und ohne Ausnahmebewilligung umsetzbar sei. Die Studie umfasst eine Onlineumfrage bei 5000 zufällig ausgewählten Personen. Erste Resultate sollen voraussichtlich Ende Jahr vorlegen. 

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