Verurteilung im «Geri-Gate»
So viel muss Müllers Chatpartnerin N.W. zahlen

Die Chatpartnerin von Geri Müller N.W. muss tief in die Tasche greifen und gesamthaft über 25'000 Franken hinblättern für unerlaubte Tonaufnahmen und Beschimpfungen via SMS.
Publiziert: 02.07.2016 um 12:22 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 08:45 Uhr
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Die Chatpartnerin von Geri Müller N.W. muss tief in die Tasche greifen
Foto: BLICK

Die Chatpartnerin des Badener Stadtammans Geri Müller muss tief in die Tasche greifen: N.W. kostet der Schuldspruch über 25'000 Franken, meldet «Tele M1».

Das «Geri-Gate» erregte 2014 landesweit die Gemüter. Der Politiker hatte während seiner Arbeitszeit im Stadthaus Nackt-Selfies von sich geschossen und diese an seine Chat-Freundin geschickt. Später landeten diese in den Medien.

Die Busse ist das Günstigste am Ganzen

Die Chatpartnerin wurde nun wegen unerlaubten Tonaufnahmen von Gesprächen und Beschimpfung via SMS verurteilt. Sie soll nun 16'292.20 Franken Anwaltskosten zahlen, eine bedingte Geldstrafe von 9'000 Franken und eine Busse in der Höhe von CHF 1'800. Dazu kommen noch die Verfahrenskosten von 8'152.10 Franken.

Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig.

«Nazi, Terrorist, Diktator und Kriegsverbrecher»

Indem die Frau in SMS-Nachrichten Müller angedroht habe, ihn wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung und Drohung anzuzeigen, habe sie den Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt, heisst es im Strafbefehl. Ausserdem habe sie ihm neun SMS mit dem Inhalt «Geri ich bringe mich diese Nacht um, bitte ruf mich vorher nochmals an» geschickt, schreibt das «Tagblatt».

Die ehemalige Studentin hatte sich mehrmals gegenüber Dritten abwertend über Müller geäussert und ihn «Nazi, Terrorist, Diktator und Kriegsverbrecher» genannt und damit der üblen Nachrede schuldig gemacht.

Sie nahm ein Gespräch unerlaubt auf

In ihren Chat-Konversationen nannte sie Müller «korrupten, perversen Nazi», «kriminellen Stadtpräsidenten», «Nazi mit Geschlechtskrankheiten» sowie «miesen Hund und selbstverliebten Idioten», womit sie laut Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Beschimpfung erfüllt. Die Chat-Partnerin habe zudem ein privates Gespräch mit Müller unerlaubt aufgenommen und weitergegeben an Drittpersonen.

Ohne Zusammenhang zum Geri-Gate hat die Staatsanwaltschaft durch die Einsicht in die Unterlagen zusätzlich herausgefunden, dass N.W. Arztzeugnisse gefälscht hat.

Die Frau kündigt an, gegen die Verurteilung Einspruch zu erheben.

Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland betraf zuerst nur die Chatpartnerin, wurde dann aber auch auf den PR-Berater Sacha Wigdorovits und den Chefredaktor der Zeitung «Schweiz am Sonntag», Patrik Müller, ausgeweitet. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie den Chatverkehr verwendet, weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht haben. (kra/SDA)

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