Anstatt die Bremsen von Personenzügen korrekt zu kontrollieren, trug ein SBB-Mitarbeiter fiktive Werte in ein Prüfsystem ein. So wurden defekte Bremsen nicht entdeckt und in Züge eingebaut. Im Fall einer Notbremse hätten möglicherweise Züge daher nicht schnell genug gebremst werden können, wie es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August heisst. Darüber berichtet der «Tages-Anzeiger».
Der Techniker überlistete laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil mit fingierten Werten das System absichtlich und konnte das Prüfverfahren abkürzen. Aufgeflogen ist der SBB-Mitarbeiter im Mai 2020, nachdem Arbeitskollegen Verdacht geschöpft und ihm eine Falle gestellt hatten.
Arbeitete seit 8 Jahren für SBB
Wie lange der Mitarbeiter zuvor die Kontrollresultate mutmasslich manipulierte, war zunächst unklar. Das Bundesverwaltungsgericht nannte hunderte Kontrollen, die der Mann durchführte. Bei einer Stichprobe im Mai 2020 waren 80 Prozent von 95 überprüften Messungen wohl falsch. Laut der Zeitung ist der Mann 26 Jahre alt und war von 2012 bis 2020 für die SBB tätig.
Die SBB teilten der Zeitung in einer Stellungnahme mit, es handle sich um einen absoluten Einzelfall. Alle betroffenen Bremszangen seien identifiziert und nachkontrolliert worden. Zudem erklärte das Bahnunternehmen, dass ein Fernverkehrszug zwischen 48 und 64 Achsen umfasse, von denen jede einzelne gebremst sei.
Im Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts steht, der Mitarbeiter habe «den Eisenbahnbetrieb sowie die Sicherheit der Kundschaft aufs Gröbste gefährdet.»
Angeklagter gibt SBB die Schuld
Gegenüber dem Gericht hatten die SBB erklärt, der Mann habe mit seiner Arbeitsweise den Eisenbahnbetrieb sowie die Sicherheit der Kundschaft auf das Gröbste gefährdet.
Der Mann räumte gegenüber dem Gericht Fehler respektive ungenaue Messungen ein, bestritt jedoch eine absichtliche Täuschung. Zudem sei ein Zusammenhang zwischen seinen Handlungen und festgestellten Schäden an Bremszangen nicht erwiesen. Er kritisierte seinen Arbeitgeber, er sei ungenügend ausgebildet und instruiert worden.
Fristlose Kündigung
Die SBB entliessen den Mitarbeiter im Juni 2020 fristlos. Er focht dies an und verlangte eine Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohnes. Das Bundesverwaltungsgericht hielt die fristlose Kündigung angesichts der Tragweite aber für gerechtfertigt und wies die Beschwerde ab. Der Mann kann das Urteil beim Bundesgericht anfechten. (SDA)