Parlament
Ständerat macht Schritt zu mehr Transparenz im Parlament

Der Ständerat will mehr Transparenz im Parlament. Anders als der Nationalrat hat er sich am Dienstag für neue Offenlegungspflichten und die Veröffentlichung von Kommissionsunterlagen ausgesprochen.
Publiziert: 27.02.2018 um 10:27 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 19:53 Uhr
Die kleine Kammer macht einen Schritt zu mehr Transparenz im Parlament. Dabei geht er in wesentlichen Punkten weiter als der Nationalrat.
Foto: Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

In der Wintersession hatte sich der Nationalrat in der Beratung schwer getan mit mehr Transparenz - bereits gegen das Eintreten gab es Widerstand. Am Ende fanden die wichtigsten Änderungen keine Mehrheit - gegen den Willen der vorberatenden Kommission.

Ganz anders verlief die Debatte am Dienstag im Ständerat. Dieser folgte in wesentlichen Punkten seiner vorberatenden Kommission und sprach sich klar für mehr Transparenz aus.

So sollen Ratsmitglieder in Zukunft im Register der Interessensbindungen auch ihre Arbeitgeber öffentlich angeben müssen. Das sei eine logische Ergänzung der heutigen Regelung, erklärte Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Kommission.

Der Ständerat ging gar einen Schritt weiter und entschied, dass im Register zusätzlich vermerkt werden soll, ob Ratsmitglieder die aufgeführten Tätigkeiten ehrenamtlich oder gegen Bezahlung ausüben.

Eine Differenz zum Nationalrat schuf die kleine Kammer auch bei der Frage, ob Kommissionsunterlagen unter gewissen Bedingungen veröffentlicht werden dürfen. Der Ständerat bejahte dies, sofern keine schützenswerten Interessen dagegen sprechen.

Im Nationalrat hatte eine Mehrheit argumentiert, die Veröffentlichung gewisser Unterlagen erscheine zwar harmlos. Tatsächlich handle es sich aber um den Anfang vom Ende des Kommissionsgeheimnisses.

Einig waren sich die Räte bei weniger weitgehenden Änderungen des Parlamentsrechts. So haben Ständerat und Nationalrat verschiedene Themen festgelegt, auf die der Bundesrat in Botschaften ans Parlament in Zukunft eingehen muss.

Dazu gehören der Handlungsspielraum bei der Übernahme von internationalem Recht oder die Auswirkung der Gesetzesänderung auf Gemeinden, Agglomerationen und Berggebiete. Der Ständerat fordert, dass zusätzlich immer geprüft werden muss, welche Folgen ein Erlassentwurf für die Auslandschweizerinnen und -schweizer hat.

Eine Prüfung soll es auch dazu geben, ob die geplante Gesetzesänderung zu befristen ist. Stefan Engler (CVP/GR) argumentierte, damit liesse sich eine bessere Wirkung der Gesetzgebung erzielen und der Regulierungswut entgegenwirken. Es werde verhindert, dass Gesetze unnötigerweise in Stein gemeisselt würden, sagte Peter Föhn (SVP/SZ).

Bundeskanzler Walter Thurnherr gab zu bedenken, dass es dabei um eine standardisierte Prüfung gehe und die Gefahr von Bürokratie bestehe. Im Rat fand er damit kein Gehör. Der Ständerat hiess den Antrag mit 29 zu 13 Stimmen gut.

Zugestimmt hat der Ständerat auch einem neuen öffentlichen Register über Reisen von Ratsmitgliedern ins Ausland. Darin werden Reisen aufgelistet, die auf Kosten der Bundesversammlung durchgeführt werden. Keine Offenlegungspflicht soll für Reisen auf Einladung von Interessengruppen gelten. In diesem Punkt blieb der Ständerat auf der Linie des Nationalrates - gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission.

In der Debatte am meisten zu reden gab aber die Frage, ob die Schlussabstimmungen auf den Donnerstag verschoben werden. Thomas Minder (parteilos/SH) machte finanzielle Gründe geltend. «Für die Schlussabstimmung werden wir am Freitag extra nach Bern gerufen und werden komplett entschädigt.» Laut seinen Berechnungen könnten dadurch 137'000 Franken pro Jahr eingespart werden.

Eine Mehrheit argumentierte, das Programm in der dritten Sessionswoche sei in den letzten Jahren zunehmend dichter geworden. Eine Vorverlegung würde den Druck auf das Ratsbüro und die Redaktionskommission erhöhen. Jean-René Fournier (CVP/VS) führte die Entwicklung auf die steigende Zahl an Einigungskonferenzen zurück. Minders Antrag scheiterte am Ende mit 37 zu 6 Stimmen.

Die Änderungen des Parlamentsrechts gehen nun zurück an den Nationalrat.

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