Die grosse Kammer überwies den Vorstoss am Dienstag mit 112 zu 73 Stimmen bei 7 Enthaltungen an den Bundesrat. Dieser hat damit den Auftrag erhalten, dem Parlament Gesetzesänderungen vorzulegen.
Heute gilt als Raser, wer in einer Tempo-30-Zone mit 70 Kilometern pro Stunde (km/h) fährt oder mit mehr als 200 km/h auf der Autobahn. Die Mindeststrafe dafür liegt bei einem Jahr Gefängnis. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts müssen die Umstände des Einzelfalls zwar berücksichtigt werden. Das Gesetz enthält jedoch einen Automatismus.
Freiheitsstrafe gestrichen, Busse gesenkt
Das Parlament verlangt nun, dass die Richter bei Fahrlässigkeit des Täters einen Ermessensspielraum erhalten. Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.
Weiter fordert die Motion, dass die Rückgriffspflicht der Versicherer wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt wird. Auf Datenaufzeichnungsgeräte und Alkoholwegfahrsperren soll verzichtet werden.
Die Bilanz zum Gesetzespaket «Via Sicura» sei positiv, sagte Kommissionssprecher Manfred Bühler (SVP/BE). Die Zahl der Verkehrstoten und der Schwerverletzten sei zurückgegangen. Bei den Raserdelikten sei man aber über das Ziel hinausgeschossen.
Linke vehement gegen Lockerung
Oft treffe es unbescholtene Bürgerinnen und Bürger - Autofahrer, die eine Temporeduktion übersehen hätten. Mit der Anpassung werde die Verhältnismässigkeit wieder hergestellt. Wiederholungstäter könnten weiterhin streng bestraft werden, betonte Bühler. Es gehe nicht darum, Raser mit Samthandschuhen anzufassen.
Gegen eine Lockerung der Gesetzgebung sprach sich eine linke Minderheit aus. Regula Rytz (Grüne/BE) sprach von einem Angriff auf die Verkehrssicherheit und einer Veräppelung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Die Raser-Initiative sei wegen der Versprechen der Politik zurückgezogen worden, stellte sie fest. Und nun könnten sich viele offenbar nicht an die Versprechen erinnern.
Sie würde gerne wissen, was «fahrlässiges Rasen» bedeute, fuhr Rytz fort. Der Raser-Artikel sei sinnvoll. Die Sicherheit habe mit «Via Sicura» verbessert werden können. Ausserdem sei die Rechtsprechung betreffend des Automatismus präzisiert worden, eine Gesetzesänderung sei nicht nötig.
Auch Alk-Wegfahrsperren sind weg
Bernhard Guhl (BDP/AG) plädierte dafür, die Motion zwar anzunehmen, aber nicht auf Datenaufzeichnungsgeräte und Alkoholwegfahrsperren zu verzichten. Betroffen seien Autofahrer, die wiederholt mit massiv übersetzter Geschwindigkeit gebrettert seien, gab er zu bedenken. «Das sind keine Lämmchen.»
Datenaufzeichnungsgeräte seien eine Präventivmassnahme, sagte Guhl. Dasselbe gelte für die Alkoholwegfahrsperren. Auch diese verhinderten Unfälle und Opfer. Der Nationalrat lehnte es aber ab, den Motionstext abzuändern.
Der Bundesrat hatte vergangenes Jahr in einem Bericht eine grundsätzlich positive Bilanz zum Via-Sicura-Paket gezogen. Das Alkoholverbot für Neulenkerinnen und -lenker, das Lichtobligatorium am Tag für Motorfahrzeuge, die Regelung bei Raserdelikten und Massnahmen an der Infrastruktur hätten die Sicherheit erhöht.
Mindestens hundert Verkehrstote weniger dank Raser-Gesetz
Zwischen 2013 - dem Jahr des Inkrafttretens - und 2015 hätten dank «Via Sicura» mindestens hundert Tote und Schwerverletzte auf den Strassen verhindert werden können. Auch 2016 habe die Zahl der im Strassenverkehr Getöteten im Vergleich zum langjährigen Trend überproportional abgenommen.
Der Bundesrat zeigte sich dennoch mit der Motion einverstanden. Das richterliche Ermessen sei heute zu eng, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. (SDA)