Panama Papers
Genfer Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren nach Panama Papers

Die Berichte über den Genfer Finanzplatz und die Anwaltskanzleien der Rhonestadt im Zuge der Panama Papers haben erste Konsequenzen. Die Genfer Justiz eröffnete Verfahren, wie Generalstaatsanwalt Olivier Jornot am Donnerstag bekanntgab. Details sind nicht bekannt.
Publiziert: 07.04.2016 um 14:53 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 03:08 Uhr

«Wir haben uns entschieden, Verfahren im Zuge der Affäre Panama Papers zu eröffnen», sagte Jornot am Ende der jährlichen Medienkonferenz zur Jahresbilanz der Genfer Justizbehörden. «Wir können zu den Verfahren nicht mehr sagen», ergänzte er.

Die Genfer Staatsanwaltschaft widme den Veröffentlichungen grosse Aufmerksamkeit, so Jornot. Gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) präzisierte der Generalstaatsanwalt, dass die Verfahren am Mittwoch eröffnet wurden.

Er machte keine konkreten Angaben zu den Verdachtsmomenten, deutete jedoch an, dass unter anderem wegen Verdachts auf Urkundenfälschung oder dem Verfassen von potenziell wahrheitswidrigen Dokumenten ermittelt werde.

Die Genfer Staatsanwalt stehe nicht unter Zeitdruck, da die zu untersuchenden Fälle weit zurückliegen. Man werde nun Überprüfungen vornehmen. Die Auswertungen der Daten der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca durch ein weltweites Netzwerk von Journalisten hatte auch ein Schlaglicht auf Genf geworfen.

So wurden in den vergangenen Tagen mehrere Anwaltskanzleien in Genf zitiert, die in Panama bei der Gründung von Offshore-Firmen beteiligt gewesen sein sollen. Auch über die Praktiken mehrerer Banken wurde berichtet.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Genfer Staatsanwaltschaft nach der Enthüllung grosser Datensätze Ermittlungen aufnimmt. Im Februar 2015 eröffnete sie nach den «Swissleaks» gegen die HSBC Private Bank (Suisse) ein Verfahren wegen qualifizierter Geldwäscherei.

Nur knapp vier Monate später wurde das Verfahren gegen die Tochter der britischen Grossbank HSBC eingestellt. Die Bank zahlte im Rahmen der Vereinbarung zur Beilegung 40 Millionen Franken an den Kanton Genf.

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