Das Bezirksgericht Weinfelden TG hatte Mitte 2015 die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im abgekürzten Verfahren nicht genehmigt und eine nochmalige Untersuchung verlangt. Nun steht der Termin für die Verhandlung fest: Es ist der 14. September.
Dem 42-jährigen deutschen Ex-Radprofi wird grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Fahren in fahrunfähigem Zustand vorgeworfen. Seit der ersten Verhandlung hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten nochmals eingehend befragt und zwei zusätzliche Gutachten eingeholt.
Der bis vor kurzem im Thurgau wohnhafte Ex-Radrennfahrer hatte bei einem Unfall im Mai 2014 in Mattwil TG zuerst mit seinem Wagen mit hohem Tempo an einer Kreuzung ein stehendes Auto gerammt. Kurz danach prallte er frontal in ein entgegenkommendes Auto.
Ex-Rad-Star kehrt nacht Weinfelden zurück
Ullrich wird am Prozess teilnehmen, obwohl er seinen Wohnsitz im letzten Jahr nach Spanien verlegt hat. Anwalt Markus Neff zu BLICK: «Er wird kommen und sich dieser Verantwortung stellen!» BLICK weiss auch: Die Staatsanwaltschaft Bischofszell fordert als Strafmass eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten bedingt – ausgesetzt zu einer Probezeit von vier Jahren. Dazu setzt es für den Tour-de-France-Champ von 1997 voraussichtlich eine Busse von 10'000 Franken.
Zuletzt sorgte der Endlos-Fall Ullrich für Schlagzeilen, weil zwei vorgesehene Bezirksrichter vom Thurgauer Obergericht abgesetzt wurden mussten. Sie standen schon beim ersten gescheiterten Prozess im abgekürzten Verfahren als Richter im Einsatz. Der Prozess findet nach einer erfolgreichen Beschwerde mit neuen, unbefangenen Richtern statt. (SDA/lma)