Whatsapp-Gruppe gegen Blitzer
Thurgauer (44) gebüsst, weil er vor Radarfalle warnte

Immer wieder werden Personen saftig gebüsst, weil sie auf Facebook und Whatsapp vor Verkehrskontrollen warnten. Jetzt musste ein 44-jähriger Thurgauer 500 Franken hinblättern – obwohl er in einer geschlossenen Gruppe eine Mitteilung schrieb.
Publiziert: 05.10.2018 um 11:43 Uhr
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Aktualisiert: 23.10.2018 um 21:26 Uhr
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So und ähnlich warnen sich Nutzer via Whatsapp vor Verkehrskontrollen.
Foto: zvg

Das Bezirksgericht Arbon hat einen Mann gebüsst, weil er in der geschlossenen Whatsapp-Gruppe «Polizei/Radarwarnung» vor einer Radarfalle warnte. 500 Franken soll er dafür zahlen. Doch der Thurgauer fühlte sich zu Unrecht angeklagt.

Aus der Sicht des 44-Jährigen stellt sich die Situation laut «Thurgauer Zeitung» so dar: Ein Freund habe ihn zu der Gruppe eingeladen, die sich gegenseitig vor Radarkontrollen warnt. Damals habe die Gruppe nur aus 30 Personen bestanden. Als der Geschäftsmann im Juni 2017 vor einem «Blitzer Niederwil/Gossau» warnte und auf Nachfrage Details lieferte, war die Gruppe bereits auf etwa 180 Mitglieder gewachsen. 

Beschuldigter Thurgauer wehrt sich

Strafbefehle gab es gegen mehrere Gruppenmitglieder, der Thurgauer wehrte sich allerdings als einziger. Er pochte gemäss der Zeitung darauf, dass die Whatsapp-Gruppe nicht öffentlich gewesen sei. Beitreten habe nur können, wer von einem der beiden Administratoren eingeladen worden sei. Er sei davon ausgegangen, dass in der Whatsapp-Gruppe nur Freunde und Freunde von Freunden seien. 

Das sieht das Bezirksgericht Arbon anders. Es sprach den Angeklagten am Dienstag schuldig. Neben den 500 Franken Busse soll er 1600 Franken Verfahrens- und Gerichtskosten bezahlen. Eine persönliche Beziehung sei bei 180 Mitgliedern nicht mehr gegeben, begründete das Gericht laut der «Thurgauer Zeitung» sein Urteil. Durch den «Schneeball-Effekt» hätten immer mehr Personen beitreten können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte überlegt sich, vors Obergericht zu gehen. Ihm gehe es «ums Prinzip».

Öffentliche Warnung ist verboten

Wie der Rechtsanwalt Martin Steiger in einem Blogbeitrag schreibt, bestraft ein Gesetz seit dem 1. Januar 2013 jeden, der «öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt». Die Geldstrafe könne in besonders schweren Fällen bis zu 180 Tagessätze betragen. Was «öffentlich» in diesem Zusammenhang bedeutet, ist umstritten. Im Kanton Zürich beispielsweise gehe man ab 30 Personen, an die sich eine Radarwarnung richte, von einer «öffentlichen» Warnung aus.

Im Kanton Schaffhausen hingegen informiere die Kantonspolizei sogar auf ihrer eigenen Website über Radarkontrollen. Die Kantonspolizei Aargau wiederum hat keine festgelegten Grenzen. «Das ist kein Thema bei uns, weil es im Alltag überhaupt kein Problem darstellt», sagt Mediensprecher Bernhard Graser zu BLICK. 

«Rennleitung SG» hat 31'000 Mitglieder

Immer wieder kommt es zu saftigen Bussen, wenn sich Personen öffentlich vor Verkehrskontrollen warnen. Anfang Februar verurteilte das Bezirksgericht Münchwilen einen 31-Jährigen aus dem Kanton St. Gallen zu einer Busse von 500 Franken.

Der Mann hat in der geschlossenen Facebook-Gruppe «Rennleitung TG» die anderen Mitglieder vor einem Blitzer auf der Autobahn A1 bei Wängi gewarnt. Die Gruppe umfasst aktuell 5800 Mitglieder. Die Facebook-Gruppe «Rennleitung SG» sogar 31'000 Mitglieder. (kin)

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