Wegen Schlamperei bei Ullrichs Sufffahrt?
Thurgauer Staatsanwalt kriegt Aufpasser

In einer Motion aus dem Thurgauer Grossen Rat wird eine Aufsichtsbehörde für die Staatsanwaltschaft gefordert. Im Vorstoss gibt es Kritik an der Arbeit der Anklage. Auch das Urteil für die Sufffahrt des ehemaligen Radprofis Jan Ullrich gibt zu reden.
Publiziert: 05.08.2015 um 09:20 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 17:37 Uhr
Die Unfallstelle in Mattwil im Kanton Thrugau im Mai 2014. Ullrich fuhr den silbernen Wagen links.
Foto: KEYSTONE/POLICE THURGAU

SVP-Kantonsrat Urs Martin schlägt in der am 1. Juli eingereichten Motion vor, dass die Staatsanwaltschaft im Kanton Thurgau «einer fachlichen Aufsichtsbehörde» unterstellt wird. Sie friste «ein Exotendasein». Es handle sich um eine der wenigen Behörden im Lande, die keiner fachlichen Aufsicht unterstellt seien.

In einem Bericht der heutigen «Neuen Zürcher Zeitung» werden die im Vorstoss aufgeführten Kritikpunkte mit dem Fall des früheren Radprofis Jan Ullrich verbunden. Dieser soll in überhöhtem Tempo und angetrunken einen Unfall verursacht haben. Am 27. Juli wies das Bezirksgericht Weinfelden das Strafmass zurück, das von der Staatsanwaltschaft für ein abgekürztes Verfahren vorgeschlagen worden war.

Unter anderem sei in der Anklageschrift nicht aufgeführt gewesen, dass Ullrich nicht nur alkoholisiert fuhr, sondern auch unter dem Einfluss des Medikaments Valium stand.

Verfahren seit sechs Jahren pendent

Im Vorstoss selber sind allerdings andere Kritikpunkte aufgeführt: Seit Jahren würden die überjährigen Rechtsverfahren bemängelt, heisst es dort. Dem aktuellen Gerichtsbericht könne entnommen werden, dass immer noch einzelne Fälle aus dem Jahr 2009 und älter pendent seien. Weiter habe der zuständige Staatsanwalt den Fall gegen den Bischofszeller Stadtammann nach einem Freispruch ohne ersichtlichen Grund an das Obergericht weitergezogen. Die Folge seien massive Mehrkosten gewesen.

Neben anderen Beispielen wird im Vorstoss auf den aktuellen Rechenschaftsbericht des Obergerichts verwiesen. Dem könne man entnehmen, dass 8 von 16 Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft gutgeheissen worden seien. In verschiedenen Fällen sei eine Rechtsverzögerung festgestellt worden.

Als mögliche Aufsichtsinstanz wird in der Motion das Obergericht, der Regierungsrat oder eine Kommission des Grossen Rats vorgeschlagen.

Der von 55 Mitgliedern des Grossen Rates unterzeichnete Vorstoss ist im Parlament noch nicht behandelt worden. (SDA)

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