Generalstaatsanwalt Stefan Haffter informierte am Freitag über den Stand seiner Ermittlungen im Strafverfahren. Bei den unveränderten SVP-Wahlzetteln konnten «Auffälligkeiten festgestellt werden, die bei genauer Betrachtung bereits von blossem Auge erkannt sowie kriminaltechnisch untermauert werden konnten», so Haffter.
Seit dem 12. Juni richten sich die Ermittlungen gegen eine konkrete Person. Das Ziel ist, diese Person zu überführen und strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Zur beschuldigten Person gibt es derzeit noch keine Angaben.
Das Büro des Thurgauer Grossen Rats beantragt dem Parlament, den bisher noch nicht genehmigten Sitz im Bezirk Frauenfeld der GLP zuzusprechen. Damit gewinnt die GLP nachträglich ein Mandat auf Kosten der SVP. Der Grosse Rat kann das Wahlergebnis an seiner Sitzung vom 1. Juli korrigieren. (SDA/bra)