In einer öffentlichen Anhörung am Freitag hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona die Vorwürfe des Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz, des Pfändungsbetrugs und der Trunkenheit am Steuer bestätigt. Die zweijährige Freiheitsstrafe gegen den 56-jährigen Angeklagten wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem erhielt er eine Geldstrafe von 3000 Franken.
Mit seinem Urteil, das im vereinfachten Verfahren gefällt wurde, folgte das Bundesstrafgericht den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Beim abgekürzten Verfahren verständigen sich die beschuldigte Person und die Staatsanwaltschaft über die Vorwürfe und das Strafmass. Das Ergebnis muss anschliessend von einem Gericht geprüft werden.
Er flog wegen Trunkenheit am Steuer auf
Die Taten flogen auf, als der 56-Jährige Ende Oktober 2018 auf der Autobahn A1 in einem Zustand qualifizierter Trunkenheit angehalten wurde. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Polizisten unter dem Beifahrersitz einen geladenen Revolver der Marke Colt Python und eine Schachtel mit Patronen.
Der Angeklagte besass weder einen Waffenerwerbsschein noch eine Waffentragbewilligung. Er sagte gegenüber den Polizisten, er habe Suizid begehen wollen.
Die Untersuchung zeigte, dass der Mann seit 2008 in einem Genfer Waffengeschäft arbeitete. Laut Anklage erwarb er 77 Waffen und Accessoires für seine private Sammlung - alles ohne die dafür notwendige Bewilligung. Er erwarb die Waffen von Kunden des Waffengeschäfts und liess diese im Glauben, dass er die Käufe für die Firma tätige.
Waffen an saudische Königsfamilie verkauft
Weiter soll der Angeklagte zwischen 2014 und 2018 476 Pistolen, Revolver, Jagd- und Sturmgewehre sowie Zubehör im Wert von rund 670'000 Franken an Mitglieder der saudischen Herrscherfamilie und insbesondere an einen von deren Prinzen verkauft haben. Dabei soll er weder um eine Kauf- noch eine Ausfuhrgenehmigung nachgefragt haben.
Das von der BA angeforderte psychiatrische Gutachten ergab eine gemischte Persönlichkeitsstörung sowie Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum. Die Ärzte kamen zu dem Schluss, dass eine schwach eingeschränkte Schuldfähigkeit vorliegt. (SDA)