18 Jahre lang war Kater Murphy Vreni Bänzigers (70) treuer Begleiter. Am 15. Mai kommt es dann zum tragischen Ereignis: Eine Frau fährt aus der Tiefgarage der Überbauung vor Bänzigers Haus und überrollt ihren geliebten Murphy.
Die Unfallverursacherin klingelt umgehend bei der Seniorin und erzählt ihr, was geschehen war. «Ich rannte sofort raus und entdeckte dann meinen Murphy am Boden liegend. Um ihn eine Blutlache», sagt die Engelburgerin zu BLICK.
Der Schock sass tief
Vreni Bänziger machte sich mit ihrem verletzten Murphy umgehend auf den Weg zum Tierarzt. Dieser konnte jedoch nur noch den Tod des Katers feststellen. «Das war ein Riesenschock für mich.»
Niemals hätte sie sich ausgemalt, dass ihr Büsi angefahren wird. «Murphy war oft auf dem Parkplatz vor dem Haus – häufig hütete er das Parkplatzfeld Nummer vier. Von den Strassen hielt er sich jedoch immer fern», weiss die Katzenliebhaberin.
Schadensersatz für toten Kater
Auch Wochen nach dem Tod ihres Katers beschäftigt die Seniorin der Vorfall – auch versicherungstechnisch. Da jeder Tierhalter Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn sein Tier verletzt oder getötet wird, forderte Bänziger diesen ein.
Wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt, empfiehlt Rechtsanwalt Peter Krepper, der auf Tierschutz- und Tierhaftpflichtrecht spezialisiert ist, eine Entschädigung zwischen 500 und 10'000 Franken.
Der Betrag stütze sich einerseits auf den sogenannten Affektionswert, der den emotionalen Wert für den Besitzer darstellt sowie auf die Kategorisierung, wie qualvoll das Tier sterben musste.
Vreni Bänziger fordert 9500 Franken
Da Murphy ihr «Ein und Alles» war und der Kater für seine 18 Jahre noch fit gewesen sei, forderte Vreni Bänziger von der Generali Versicherungen AG, der Versicherung der Unfallverursacherin, sage und schreibe 9500 Franken.
Diesen Vorschlag lehnte die Versicherung ab, sprach ihr aber einen Schadensersatz in der Höhe von 3000 Franken zu. Für die Seniorin bei Weitem zu wenig: «Murphy hatte einen enorm hohen Stellenwert in unsere Familie. Das Geld macht ihn zwar nicht mehr lebendig, ich kann mit dem Betrag jedoch anderen Tieren in Not helfen.»
Zudem ist sich die Rentnerin sicher: «Mein geliebter Kater musste einen qualvollen Tod erleiden. Er lebte nämlich noch, als ich zum Tierarzt fuhr.»
«Ich habe mich zu schnell breitschlagen lassen»
Bänziger plädierte deshalb für einen Schadensersatz von 6000 Franken. «Dann hörte ich lange nichts mehr von der Versicherung.» Am vergangenen Freitag erhält die Engelburgerin dann die Nachricht, dass ihr 4500 Franken Schadensersatz geboten werden.
Wie die Zeitung weiter schreibt, könne man laut Peter Krepper von einem grossen Affektionswert und einem qualvollen Tod ausgehen. Dies entspreche einer Entschädigung zwischen 6000 und 9000 Franken.
Obwohl Vreni Bänziger zuerst froh war, dass ihr die Versicherung entgegengekommen ist, erachtet sie den gesprochenen Betrag nach wie vor als zu niedrig. Im Nachhinein bereue sie es sogar, das Angebot akzeptiert zu haben: «Ich habe mich zu schnell breitschlagen lassen.»