Vernachlässigte Jasmina lag im Keller
Angeklagte sammelt nach Tod ihres Babys Spenden

Die Staatsanwaltschaft wirft Jessica T. und Hanspeter H. vor, ihre Tochter Jasmina (†1) durch Vernachlässigung vorsätzlich getötet zu haben. Nun sammelt die Mutter Geld für einen Therapie-Hund.
Publiziert: 11.10.2018 um 12:26 Uhr
|
Aktualisiert: 12.10.2018 um 21:02 Uhr
1/4
Vernachlässigt: Jasmina wurde kurz vor ihrem zweiten Geburtstag tot aufgefunden.
Foto: zvg

Es war ein riesiger Schock für alle: Jasmina (†1) wurde tot im Keller ihrer Eltern in Staad SG aufgefunden. Seit Frühling 2018 ist bekannt: Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern Jessica T.* (35) und Hanspeter H.* (54) vor, sie aufgrund des Drogenkonsums vernachlässigt zu haben! Sie wurden wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt (BLICK berichtete).

Mutter Jessica T. klagt nun selbst über ihre Situation: «Ich bin seit dem plötzlichen Kindstod meiner Tochter an PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) erkrankt, habe eine Sozialphobie und akute Panikattacken.» Sie sammelt nun auf einem Crowdfundingportal Geld, um sich einen speziell ausgebildeten Hund zu kaufen, berichtet «20 Minuten».

Kostenpunkt: 3500 Euro. Leider könne sie sich den Hund nicht leisten, sie sei deshalb auf Hilfe angewiesen. Bisher sind noch keine Spenden eingegangen. 

10,5 Jahre für Mutter gefordert 

Nachdem Jasmina im Sommer 2015 länger nicht mehr gesehen worden war, fanden Beamte das Mädchen schliesslich verwest im Keller von Jessica T. und Hanspeter H. 

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt das Paar, Jasmina mehrfach stundenlang unbeaufsichtigt zu Hause gelassen und auch keine ausreichende Bewegungsmöglichkeiten für ihre Tochter sichergestellt zu haben. All diese Vernachlässigungen sollen zum Tod von Jasmina geführt haben, so die Staatsanwaltschaft.

Sie fordert für Jessica T. eine unbedingte Gefängnisstrafe von 10,5 Jahren. Vater Hanspeter H. soll für acht Jahre in Haft. Beiden wird die vorsätzliche Tötung der eigenen Tochter vorgeworfen. Dazu kommen Verletzungen der Fürsorge- und Erziehungspflichten sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Prozesstermin ist noch nicht bekannt. (pma)

* Namen geändert

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?