Am Morgen des 4. Aprils stieg Lena R.* (†29) bei schönem Wetter mit ihren Kollegen bei Diessenhofen TG in den Rhein. Es sollte der letzte Tauchgang für die Thurgauerin werden. Wenig später wird R. von einem Kursschiff erfasst und kann nur noch tot aus dem Wasser geborgen werden.
Das tragische Unglück warf diverse Fragen auf. Warum zum Beispiel tauchte R. ausgerechnet in der Fahrrinne der Rhein-Schiffe, obwohl dies grundsätzlich verboten ist?
Nun zeigen erste Ermittlungsergebnisse, dass ein fatales Missverständnis zum Tod von Lena R. geführt haben dürfte. Denn offenbar hatte die Tauchgruppe für den Sonntagmorgen vom Kanton Schaffhausen eine Bewilligung für den Gang ins Wasser erhalten.
Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung gegen Veranstalter
Der Veranstalter des Tauchgangs hatte sich demnach im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein AG nach dem geplanten Kursschiffverkehr erkundigt. «Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft ging der Veranstalter irrtümlich davon aus, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff», schreibt die Staatsanwaltschaft Thurgau in einer Mitteilung vom Montag.
Zudem habe der Veranstalter am Ufer auch keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle platziert.
Die Staatsanwaltschaft Thurgau führt nun gegen den Geschäftsführer des Veranstalters eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung. (cat)
* Name geändert