Ulrich K. bekam trotz fehlender Buchhaltung Subventionen
Der Quäl-Bauer vernachlässigte auch die Zahlen

Skandalzüchter Ulrich K. kämpft verbissen um seinen Betrieb. Mittlerweile ist klar: Neben seinen Pferden vernachlässigte er auch seine Buchhaltung. Auf Staatsgelder will er trotzdem nicht verzichten.
Publiziert: 18.12.2017 um 23:55 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 02:00 Uhr
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Buchhaltung nein, Subventionen ja. Eine Zwischenverfügung des Bundesgerichts zeigt auf, wie der angeblich mittellose Skandalbauer Ulrich K. wirtschaftet.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Sein Hof ist seit August geräumt, trotzdem kämpft Skandalzüchter Ulrich K.* (49) aus Hefenhofen TG verbissen um seinen Betrieb. Momentan liegen zwei Verfahren beim Bundesgericht. Es geht um Widerhandlungen gegen Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung. Beide beziehen sich auf die Zeit vor der Hofschliessung.

K. muss seine Verfahren selbst bezahlen

Beurteilt wurden sie noch nicht. Die höchsten Richter des Landes erliessen in einer Zwischenverfügung bloss, dass K. die Prozesskosten selber zu tragen habe. Damit seine beiden Fälle weiterbehandelt werden, muss der tierlose Bauer je 2000 Franken vorschiessen.

Um gratis prozessieren zu können, gab sich K. als mittellos aus, obwohl er Immobilien besitzt. Dazu enthüllte die Verfügung, dass «der Beschwerdeführer gemäss eigenen Angaben seit 2012 keine Betriebsrechnungen mehr erstellen liess und er seit demselben Zeitpunkt auch keine Steuererklärungen mehr einreichte.»

Buchhaltung nein, Subventionen ja

Pikant: Obwohl er neben Pferden auch seine Buchhaltung vernachlässigt hat, möchte Ulrich K. auf staatliche Subventionen nicht verzichten! Seine Anträge auf Direktzahlungen beschäftigen die Behörden nämlich weiterhin.

«Die Jahre 2014, 2015 und 2016 sind noch bei verschiedenen Rechtsmittelinstanzen pendent», so der Thurgauer Informationsbeauftragte Walter Hofstetter zu BLICK. Wegen des laufenden Verfahrens seien keine weiteren Auskünfte möglich.

Buchhaltung ist keine Voraussetzung

Keine Betriebsrechnung, aber staatliche Zuschüsse. Wie geht das? Jürg Jordi, Leiter Kommunikation beim Bundesamt für Landwirtschaft, klärt auf: «Das Gesuch um Direktzahlungen ist unabhängig von einer Buchhaltung.» Eine Pflicht dafür gebe es nicht.

Es geht um eine ordentliche Stange Geld. Alleine von 2008 bis 2013 wurde K. jährlich mit durchschnittlich 73'500 Franken subventioniert! 

Dazu kommt: Letztes Jahr wollte K. für 100'000 Franken Land erwerben. Finanziert durch einen «namentlich nicht genannten Gönner», wie K. dem Bundesgericht angab. Viel Geld für einen Mann in angeblicher Notlage, dessen Situation die Richter als «intransparent und kaum überprüfbar» bezeichnen.

* Name der Redaktion bekannt

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