Der blutige Angriff von Rottweiler-Rüde Eik (3) geschah am 6. Juni unweit des Campingplatzes Idyll in Altenrhein SG. Die 14-jährige Mirjam* drehte mit dem Hund und dessen Besitzer – ein Freund der Familie – zwei Runden. Die dritte Runde wollte sie mit dem Hund unbedingt alleine laufen.
Dabei griff Eik das Mädchen an, biss ihr mehrmals in den Unterarm. Zudem erwischte der Rüde sie am Rücken und Oberschenkel. Erst als nach rund 20 Minuten die Polizei kam, liess der Hund von dem Mädchen ab. Ergebnis: zahlreiche Fleischwunden und neun Tage Spitalaufenthalt für Mirjam.
Veterinäramt hätte Massnahmen anordnen können
Nach dem Vorfall äusserte der Besitzer gegenüber BLICK die Befürchtung, dass ihm der Hund weggenommen werden könnte oder – noch schlimmer – eingeschläfert wird. Das Veterinäramt beider Appenzell musste die Verhältnisse von Hund und Halter abklären und hatte es in der Hand, Massnahmen anzuordnen. Kantonstierarzt Sascha Quaile sagte nach der Beissattacke zu BLICK: «Fakt ist: In diesem Fall hat das Tier schlimm zugebissen.»
Dennoch wurde entschieden: Eik wird nicht eingeschläfert. Und er wird dem Besitzer auch nicht weggenommen. «Ich darf Eik behalten», sagt Oliver H.* (40) sichtlich erleichtert.
«Der Bericht fiel sehr positiv aus»
«Das Veterinäramt war bei uns, sah sich die Wohnsituation und die Haltung von Eik an», erzählt dessen Herrchen. Auch wurde H. nach den Spaziergängen gefragt. «Der Bericht fiel sehr positiv aus», sagt der Halter. «Auch wurden mir keine Massnahmen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht auferlegt.» Eik laufe ohnehin bei jedem Spaziergang an der Leine.
Oliver H. ist nach wie vor überzeugt, dass etwas vorgefallen sein muss, das seinen Hund veranlasste zuzubeissen. «Eik ist sonst sehr ausgeglichen und ruhig. Ich kann es mir einfach nicht erklären.»
Halter darf Eik nur noch erfahrenen Hündelern anvertrauen
Gegenüber BLICK sagt das Veterinäramt: «Es ist nicht richtig, dass wir keine Massnahmen angeordnet haben. Der Hundehalter wurde dringlich auf seine Pflichten als Hundehalter hingewiesen. Damit hat er Vorkehrungen zu treffen, damit Eik keine Menschen und Tiere gefährdet.» Dazu könnten auch das Halten und Führen an der Leine sowie das Tragen eines Maulkorbes gehören, führt Mediensprecherin Tina Schärer aus.
Zudem habe Eiks Halter dafür zu sorgen, dass Dritte, denen das Tier anvertraut wird, in der Lage sind, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen. Schärer: «Dazu gehört, dass diese Personen ausreichend Erfahrung mit Hunden haben und körperlich dem Hund gewachsen sind.»
Zudem seien weitere Massnahmen angedroht worden für den Fall, dass Oliver H. seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt.
* Name geändert