Beim nächtlichen Grossbrand auf dem Areal der Tobi Seeobst AG in Egnach entstand am 16. März 2018 Schaden in Millionenhöhe. Lagerhallen und über 1000 Tonnen Äpfel und Gemüse wurden dabei komplett zerstört. 150 Feuerwehrleute standen im Löscheinsatz.
Die Jugendanwaltschaft eröffnete nach umfangreichen Ermittlungen eine Strafuntersuchung gegen vier Jugendliche aus der Umgebung von Egnach. Sie sollen den Brand durch unsachgemässen Umgang mit Feuer verursacht haben.
2019 gab es einen Prozess. Gegen einen der Jugendlichen wurde das Verfahren eingestellt, da ihm keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte. Gegen die drei anderen erliess die Staatsanwaltschaft vor drei Jahren einen Strafbefehl. Sie erhoben dagegen Einsprache beim Bezirksgericht Arbon.
Drei Jugendliche für schuldig befunden – sie legten Berufung ein
Das Gericht verurteilte sie wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer zu vollziehenden persönlichen Arbeitsleistung zugunsten des Gemeinwesens. Das Bezirksgericht Arbon hielt die brennenden Kerzen erwiesenermassen für die Brandursache, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Alle drei Jugendlichen hätten gemeinsam gehandelt und seien daher auch gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Kerzen beim Verlassen des Palettenstapels nicht gelöscht worden seien – alle drei seien schuldig.
Damit gaben sich die Angeklagten nicht zufrieden. Sie legten Berufung ein und zogen vor das Obergericht. Und die sprachen sie im Mai 2022 frei, wie nun bekannt wurde.
Ein Jugendlicher habe zugegeben, eine der zwei Kerzen angezündet zu haben. Allerdings sei nicht bewiesen, dass tatsächlich diese Kerze den Grossbrand ausgelöst habe. Es hätte auch eine Kerze der anderen Jugendlichen sein können.
Welche Kerze löste den Brand aus?
Auch wenn er «seine» Kerze ausgelöscht hätte, hätte die zweite (noch brennende) Kerze mit der gleichen Wahrscheinlichkeit den Brand auslösen können, folgert das Obergericht. Welche war es denn nun?
Wer von den Jugendlichen die zweite Kerze angezündet habe, konnte nicht geklärt werden. Es sei deshalb zugunsten der beiden anderen davon auszugehen, dass sie selbst keine der Kerzen angezündet hätten.
Die Aussagen der Jugendlichen zeigten ferner auf, dass dem unterlassenen Löschen der Kerzen kein gemeinsamer Entschluss vorausgegangen sei. Im Ergebnis seien die drei somit nicht strafbar. (jwg/SDA)