Der Tierschutzfall Hefenhofen TG schlug schweizweit hohe Wellen. Jahrelang hielt Bauer Ulrich K.* Tiere auf seinem Hof in miserablem Zustand. Im März 2023 wurde er zu einer bedingten Strafe von acht Monaten verurteilt.
Jetzt müssen sich mehrere Behördenmitglieder vor Gericht verantworten. Unter anderem wird K. vorgeworfen, mehrfach falsch gehandelt zu haben. Sowohl der Arzt als auch vier ehemalige Mitarbeiter verweigerten ihre Aussage.
Zu Beginn des Prozesses ergriff der Anwalt des Landwirts aus Hefenhofen, der als Privatkläger auftrat, das Wort. Er rief den erstinstanzlichen Freispruch des Pferdezüchters von den Vorwürfen der Tierquälerei in Erinnerung.
Falsche Entscheidungen im Tierschutz?
Die Strafuntersuchungen gegen den damaligen Kantonstierarzt und weitere Kantonsangestellte seien verschleppt worden. Die Anklageschrift sei unvollständig und mangelhaft, etwa bezüglich der «widerrechtlichen» Hofräumung. Der Rechtsverteidiger des Klägers forderte noch vor seinem eigentlichen Plädoyer in einer stündigen Rede das Bezirksgericht auf, die Anklage der Staatsanwaltschaft vor der Verhandlung zur Ergänzung und Verbesserung zurückzuweisen. Das Gericht unterbrach den Prozess und berät bis elf Uhr den Antrag, die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.
Dem einstigen Leiter des Veterinäramtes wird gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft Untätigkeit im Vollzug von Tierschutzvorschriften vorgeworfen. Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung, Sachentziehung, Diebstahl bis hin zu Nötigung. (SDA)
*Name bekannt