Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner ist am Samstag trotz Einreiseverbot in die Schweiz gekommen. Die Kantonspolizei Thurgau hat ihn in Kreuzlingen TG angehalten.
Sellner überschritt bei Konstanz (D) die Grenze in die Schweiz und wurde unmittelbar danach von der Kantonspolizei Thurgau abgeführt, wie auf einem von Sellner am Samstagvormittag live gestreamten Video zu sehen war. Offenbar war der Grenzübertritt aber ein Versehen.
Versehen oder Absicht?
Auf Videos ist zu sehen, wie der Österreicher sich direkt an der Grenze zwischen Konstanz und Kreuzlingen aufhält. Dann kommen Schweizer Polizisten und nehmen ihn mit. Aber warum? «Sie befinden sich in der Schweiz», sagt ein Beamter. «Ist das schon die Schweiz?», fragt Sellner überrascht. Er habe in Deutschland bleiben wollen. Ob der Grenzübertritt tatsächlich ein Versehen oder inszeniert ist, um für Aufmerksamkeit zu sorgen, ist unklar.
Die Kantonspolizei Thurgau bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, eine 35-jährige Person angehalten und für weitere Abklärung mitgenommen zu haben.
Nach seiner Festnahme meldete sich Sellner auf X zu Wort. «Man hielt mich zirka zwei Stunden fest, händigte mir eine Einreisesperre aus, und nun werde ich über den Bodensee abgeschoben», schreibt er. Davon lasse er sich aber nicht aufhalten.
Wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstagnachmittag weiter berichtet, wurde der 35-Jährige im Anschluss an die Abklärungen auf dem Polizeiposten an die deutsche Grenze begleitet. Die Person habe die Schweiz wieder verlassen, teilte die Polizei auf Anfrage der Nachrichtenagentur mit.
Sellner wehrte sich gegen Einreisesperre
Die Junge Tat wollte bereits im März dieses Jahres eine Veranstaltung mit Sellner durchführen, die jedoch von der Kantonspolizei Aargau abgebrochen wurde. Diese erteilte Sellner eine befristete Wegweisung für das Gebiet des Kantons Aargau.
Medienberichte über ein Treffen von Sellner mit Politikerinnen und Politikern in Potsdam (D) im November 2023, wo Sellner über Remigration referiert haben soll, sorgten für eine Welle der Empörung in Deutschland und führten zu zahlreichen Kundgebungen in deutschen Städten.
Ähnlich wie zuletzt das Schweizer Fedpol verhängten auch die zuständigen deutschen Behörden eine Einreisesperre gegen Sellner. Sellner wehrte sich jedoch gerichtlich gegen die im März verhängte Einreisesperre. Ein Gericht entschied im Juni, dass die Einreisesperre bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache nicht vollzogen werden darf.