Sie entsorgten ihre Leiche im Wald in Zezikon TG
Jetzt wurden die beiden Schweizer schuldig gesprochen

Im Januar 2018 wurde in Zezikon TG im Wald die Leiche der jungen Isabela T., eingerollt in einen Teppich, entdeckt. Am Mittwoch wurden nun zwei Schweizer vom Bezirksgericht Frauenfeld TG schuldig gesprochen. Sie haben dem Täter geholfen, Isabelas Tod zu vertuschen.
Publiziert: 14.09.2022 um 14:35 Uhr
|
Aktualisiert: 14.09.2022 um 17:41 Uhr
1/6
Die Leiche von Isabela T. wurde in einen Teppich eingerollt.
Foto: Zvg

Sie verpackten die Leiche von Isabela T.* (†20) in eine Decke, einen Duvetanzug und einen Teppich, verschnürten sie und entsorgten sie im Wald. Der Fall sorgte in der Schweiz für Entsetzen. Ihr Leichnam wurde im Januar 2018 im Wald bei Zezikon TG entdeckt. Zuletzt war die junge Frau aus Turgi AG damals im Ausgang an der Zürcher Langstrasse gesehen worden.

Am Mittwoch wurden nun die heute 41- und 53-jährigen Schweizer vom Bezirksgericht Frauenfeld TG wegen Störung des Totenfriedens schuldig gesprochen. Sie hatten Anfang November 2017 einem Freund, dem Hauptbeschuldigten in dem Verfahren – einem Niederländer – geholfen, die Leiche einer jungen Frau aus dessen Wohnung wegzuschaffen. Zwei Monate später tauchte Isabelas Leichnam dann im Wald auf.

Dass der Fall erneut Thema vor Gericht ist, wühlt die Mutter des Todesopfers auf: «Es ist ein schwieriger Tag. Es kommt alles wieder hoch. Und ich warte immer noch auf Gerechtigkeit», so die Mutter von Isabela T. zu Blick.

«Jegliches Ehrfurchtsgefühl verloren»

Die beiden Männer erhalten bedingte Geldstrafen sowie Bussen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden. Der ältere Beschuldigte wurde ausser der Störung des Totenfriedens auch der mehrfachen Begünstigung schuldig gesprochen. Er hatte falsche Aussagen zugunsten des Niederländers gemacht. Bestraft wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu 100 Franken sowie mit einer Busse von 2400 Franken.

Sein Kollege erhielt eine bedingte Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu 110 Franken und eine Busse von 2200 Franken. Beide haben den Eltern der Verstorbenen Genugtuung zu entrichten und einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen, sobald sie dazu in der Lage sind. Die Verteidiger der beiden Männer plädierten auf Freisprüche für ihre Mandanten. Man könne nicht von Störung des Totenfriedens sprechen. Die beiden hätten den Leichnam weder schlecht behandelt, noch «verunehrt». Sie hätten gar für die Verstorbene gebetet.

Das Gericht sah jedoch klar eine Störung des Totenfriedens. «Es geht um den pietätvollen Umgang mit einem Leichnam», sagte die vorsitzende Richterin. Mit dem Verpacken und Wegbringen des Leichnams hätten die Beschuldigten «jegliches Ehrfurchtsgefühl vermissen lassen».

Tod am ehesten wegen Drogen

Die damaligen Ermittlungen im Fall ergaben: Die 20-Jährige war kurz nach ihrem Verschwinden im November 2017 in der Wohnung eines heute 41-jährigen Niederländers im Kanton Thurgau gestorben. Die Todesursache von Isabela T. konnte im Nachhinein nicht mehr geklärt werden. Die Fachleute nahmen «am ehesten Tod nach Drogenkonsum» an.

Der Niederländer alarmierte damals nicht die Rettungskräfte, sondern rief seine beiden Freunde, die beiden Schweizer, zur Hilfe. Gemeinsam verpackten sie Isabela T. Danach transportierten die beiden Schweizer die tote Frau in den Wald, während der Niederländer ihre Sachen entsorgte.

Das Verfahren gegen die Schweizer wurde von jenem gegen den Niederländer abgetrennt. Nun ist es am Mittwoch fortgesetzt worden, nachdem ein psychiatrisches Gutachten über den älteren Beschuldigten eingeholt worden war. Dieses bescheinigt dem 53-Jährigen zur Tatzeit eine Persönlichkeitsstörung sowie Probleme mit Depressionen, Alkohol- und Drogen. Seine Schuldfähigkeit sei allerdings nicht eingeschränkt gewesen.

Niederländer wurde bereits schuldig gesprochen

Den Niederländer hat das Bezirksgericht Frauenfeld bereits im Mai 2021 der Störung des Totenfriedens, der Vergewaltigung einer anderen jungen Frau sowie weiterer Delikte schuldig gesprochen. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten und ordnete Landesverweisung an.

Er sei bei dem Vorfall treibende Kraft gewesen, sagte die Richterin. Das Gericht anerkannte zudem, dass das Verschulden der beiden Schweizer weniger schwer wiege, als jenes des Hauptbeschuldigten. Beide hätten zudem Geständnisse abgelegt und glaubhaft Reue gezeigt. Sie seien von der damaligen Situation zweifellos überfordert gewesen. Sie schienen durch das Verfahren «durchaus beeindruckt». (SDA/dzc)

* Name der Redaktion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden