Der Fall Hefenhofen geht in die nächste Runde. Nachdem Ulrich K. vor dem Bezirksgericht Arbon mehrheitlich freigesprochen wurde, zieht die Staatsanwaltschaft den Fall ans Obergericht weiter. Das schreiben die Behörden in einer Mitteilung.
Statt über sechs Jahre Knast setzte es in erster Instanz nur eine Mini-Strafe für den Quälbauern. Acht Monate bedingt! K. muss damit nicht hinter Gitter. Und dies, obwohl die Staatsanwaltschaft über Jahre 15 Anklagepunkte gegen ihn gesammelt hat.
Die Richter sprachen den Bauern praktisch auf der ganzen Linie frei. Laut dem Gericht schlampte die Staatsanwaltschaft in diversen Punkten. Nach dem überraschenden Urteil wurde die Staatsanwaltschaft öffentlich kritisiert.
In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft äussern sich auch die Behörden zu dieser Kritik. «Die Staatsanwaltschaft weist den Hauptvorwurf, sie habe das Strafverfahren zu spät eröffnet, als unzutreffend zurück», heisst es. Ansonsten könne man «mit Blick auf das laufende Verfahren nur zurückhaltend Stellung nehmen».
Allerdings sei es für die Staatsanwaltschaft «nicht nachvollziehbar, weshalb das Bezirksgericht Arbon zum Schluss kommt, dass die verwaltungsrechtlich erhobenen Beweise unverwertbar sein sollen».