Die Motion will die Kantonsregierung beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit es künftig den Gemeinden überlassen ist, auch den Bürgerinnen und Bürgern ohne Schweizer Pass ein Stimm- und Wahlrecht zu erteilen. Kantonsräte von GLP, FDP, Mitte, SP und Grünen reichten einen entsprechenden Vorstoss ein.
Nach der angestrebten Verfassungsänderung sollen die Gemeinden beziehungsweise deren Stimmbevölkerung in dieser Frage entscheiden, heisst es in der Motion. Auch sollten die Gemeinden bei einer Einführung selber über die Rahmenbedingungen bestimmen.
Schweizweit hätten bereits 27 Prozent aller Gemeinden den im Thurgau gewünschten Spielraum, auf kommunaler Ebene das Stimmrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner einzuführen, heisst es in der Motion. Gemäss Bundesverfassung regeln die Kantone die politischen Rechte bei kantonalen und kommunalen Angelegenheiten.
Ein solch fakultatives Ausländerstimmrecht kennen in der Deutschschweiz die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In zahlreichen Kantonen scheiterten in den vergangenen Jahren jedoch entsprechende Vorstösse.
Einen weiteren Schritt plant hingegen der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dort sieht der Entwurf einer neuen Kantonsverfassung auch das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Kantonsebene grundsätzlich vor.
(SDA)