Motion eingereicht
Thurgauer Gemeinden sollen Ausländerstimmrecht einführen können

Im Thurgauer Grossen Rat ist eine Motion eingereicht worden. Sie verlangt, auf kommunaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer zu ermöglichen. Dafür braucht es eine Änderung der Kantonsverfassung.
Publiziert: 24.08.2023 um 14:41 Uhr
Eine Motion im Thurgauer Grossen Rat verlangt das fakultative Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler Ebene.
Foto: GIAN EHRENZELLER

Die Motion will die Kantonsregierung beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit es künftig den Gemeinden überlassen ist, auch den Bürgerinnen und Bürgern ohne Schweizer Pass ein Stimm- und Wahlrecht zu erteilen. Kantonsräte von GLP, FDP, Mitte, SP und Grünen reichten einen entsprechenden Vorstoss ein.

Nach der angestrebten Verfassungsänderung sollen die Gemeinden beziehungsweise deren Stimmbevölkerung in dieser Frage entscheiden, heisst es in der Motion. Auch sollten die Gemeinden bei einer Einführung selber über die Rahmenbedingungen bestimmen.

Schweizweit hätten bereits 27 Prozent aller Gemeinden den im Thurgau gewünschten Spielraum, auf kommunaler Ebene das Stimmrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner einzuführen, heisst es in der Motion. Gemäss Bundesverfassung regeln die Kantone die politischen Rechte bei kantonalen und kommunalen Angelegenheiten.

Ein solch fakultatives Ausländerstimmrecht kennen in der Deutschschweiz die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In zahlreichen Kantonen scheiterten in den vergangenen Jahren jedoch entsprechende Vorstösse.

Einen weiteren Schritt plant hingegen der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dort sieht der Entwurf einer neuen Kantonsverfassung auch das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Kantonsebene grundsätzlich vor.

(SDA)

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