Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte werden neu mit 200 Franken für eine halbtägige beziehungsweise 400 Franken für eine ganztägige Parlamentssitzung entschädigt. Dies entschied der Grosser Rat am Mittwoch anlässlich einer Revision seiner Geschäftsordnung. Bisher waren diese Beträge bei 150 und 250 Franken angesetzt.
Von 5000 auf 7000 Franken wurden die Aufwandsentschädigung für die Fraktionen erhöht. Hinzu kommen neu 400 Franken pro Fraktionsmitglied und Jahr.
Ein Teil der SVP wehrte sich gegen die Anpassungen der Entschädigungen und verwies auf die finanziell angespannte Situation des Kantons. Die EDU verlangte, die Ansätze nur moderat anzuheben.
Die anderen Fraktionen und somit die Mehrheit des Rates befürworteten die Bestrebung der vorgeschlagenen Anpassung, die auf eine Motion zurückgeht. Im Vergleich mit anderen Kantonen sei die Erhöhung der Entschädigungen angemessen.
(SDA)