Die Kantonsparlamentarierinnen und -Parlamentarier signalisierten, sich für eine Lockerung des Veranstaltungsverbots auszusprechen. Eine Abstimmung findet jedoch erst in einer kommenden Parlamentssitzung statt.
Bisher gilt im Thurgau am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nichtreligiöser Art.
In Zukunft sollen aber auch an diesen Tagen Kultur- und Sportveranstaltungen stattfinden können, sofern sie in Innenräumen durchgeführt werden und nicht mehr als 500 Personen daran teilnehmen.
Verschiedene Mitglieder des Parlaments sprachen von einer moderaten Lockerung der bisherigen Regelungen. Die Totalrevision des Ruhetagsgesetzes balanciere sorgfältig zwischen kirchlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen. Kritik an der neuen Regelung äusserten hingegen Mitglieder der EDU, EVP, SVP und Mitte.
Auch wenn die Totalrevision des Ruhetagsgesetzes gutgeheissen wird, müssen im Thurgau an den hohen Feiertagen die Verkaufsgeschäfte geschlossen bleiben. Dies ist im kantonalen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten geregelt und gilt auch etwa für Tankstellenshops, Bäckereien oder Blumengeschäfte.