Fall Hefenhofen
Freispruch für Ex-Kantonstierarzt

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat den ehemaligen Chef des Thurgauer Veterinäramts freigesprochen. Auch seine drei damaligen Mitarbeiter erhielten einen vollumfänglichen Freispruch. Sie standen im Zusammenhang mit dem Tierschutzfall Hefenhofen vor Gericht.
Publiziert: 19.03.2024 um 14:34 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2024 um 15:09 Uhr
Der Hof des Quälbauern von Hefenhofen.
Foto: Kanton Thurgau

Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach den ehemaligen Chef des Thurgauer Veterinäramts am Dienstag frei. Er stand im Zusammenhang mit dem Tierschutzfall Hefenhofen vor Gericht. 

Dem ehemaligen Amtstierarzt wurden mehrfacher Amtsmissbrauch, Begünstigung durch Unterlassung, Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Diese juristische Aufarbeitung gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 rund um den Tierschutzfall eines Pferdezüchters aus Hefenhofen TG. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien.

Mitarbeiter ebenfalls freigesprochen

Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und unter anderem 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.

Die Richter urteilten, dass die Beschuldigten für ihr Handeln keine strafrechtlich relevante Verantwortung zu übernehmen haben. Es seien zwar Fehler gemacht worden, der Amtsleiter habe aber, anders als von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durchaus gehandelt. In den Fall seien jedoch zahlreiche weitere kantonale Stellen involviert gewesen, die Hauptverantwortung habe bei der Departementsleitung gelegen. Auch seine drei damaligen Mitarbeiter erhielten einen vollumfänglichen Freispruch. (SDA)

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