«Dazu kann ich nichts sagen – ich weiss es nicht mehr», entgegnet ein Thurgauer Landwirt immer wieder auf die Fragen des Gerichts. Kein Wunder, geht es doch um einen Fall, der sich vor 15 Jahren ereignet haben soll. Darüber berichtet die «Thurgauer Zeitung».
Die Sache ist aus gleich mehreren Gründen kurios. So konnte der Kläger nicht vor Gericht erscheinen – weil er inzwischen verstorben ist.
Was war passiert? Der beklagte Landwirt und der Kläger, ein Arzt, stritten sich um eine grosse Geldsumme. Der Arzt hatte den Landwirt damit beauftragt, eine Obstplantage für ihn zu führen. Schriftlich festgehalten wurde weder das Vertragsverhältnis noch die Abmachungen zum laufenden Betrieb.
Streit um Zahlungen für Obstplantage
115'000 Franken soll der Landwirt veruntreut haben, darunter 20'000 Franken für Mostobst und 50'000 Franken, die die Schweizer Hagelversicherung dem Bauern für einen Schaden am Betrieb des Arztes auszahlte. Der Landwirt behauptet jedoch bis heute, dass der Arzt ihm noch Geld schulde.
Dass sich der Rechtsstreit so lange hinzog, liegt daran, dass nach der Anzeige durch den Privatkläger verschiedene Rechtsmittelverfahren erfolgten, bevor das Verfahren vor dem Bezirksgericht Weinfelden zur Anklage gebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren ursprünglich einstellen.
Der Verteidiger argumentiert vor Gericht, dass der Privatkläger stets Zugang zu den Finanzunterlagen hatte und eine vermeintliche Veruntreuung bemerkt haben müsste. Letztlich entschied das Gericht auf Freispruch. (nad)